An die Juristen unter Euch - "Sachmangel ja/nein"?

  • Hallöle 8)


    Mal eine Frage an die Jurastudenten, falls es hier welche geben sollte, das BGB betreffend:


    Wann liegt in aller Regel ein Sachmangel vor und wann nicht? Soweit ich weiß, ist in den ersten 6 Monaten der Händler in der Beweispflicht, ob ein Mangel bei Kauf vorlag oder nicht. Stimmt das so?


    Gehen wir davon aus, dass bei Person A


    1. das Panoramaschiebedach Windgeräusche macht. Bei BMW ist ja bekannterweise dieses Problem im Puma-Verfahren hinterlegt. Garantie greift hier nicht (wir gehen in diesem Beispiel davon aus, dass dies als abgeklärt gilt) und BMW in München (Abteilung für Kulanzen) würde 100 % Material übernehmen und 50 % Lohn. Die dazugehörige Codierung, mit der die ganze Geschichte ja erst in Kombination funktionieren würde, würde nicht übernommen werden! Schließlich würde mit der Codierung ja erst der Schließmechanismus auf die neuen Gummis abgestimmt werden. Meiner Meinung nach ist das also völlig hirnrissig, weil dann kann Person A auch gleich die alten Gummis drin lassen. ?(
    Jedenfalls ist das Problem bei BMW bekannt und es wundert daher auch Person A, dass hier nicht alles übernommen wird. :thumbdown:


    2. die Teleskopdüsen der SRA nach Betätigung nicht mehr in die Grundposition zurückfahren. Person A sieht hier einen klaren Defekt und keinen Verschleiß o. ä. :|


    Jetzt ist die Frage:


    Person A hat das Fahrzeug sagen wir mal 5 Wochen und es stellt sich die Frage, ob es sich hier nicht um klare Fälle von Sachmängeln handelt? Schließlich lagen diese schon beim Kauf zugrunde. ?(
    Der Händler zeigt sich relativ kulant, aber Person A möchte trotzdem wissen, ob es hier wirklich "nur" um eine Gefälligkeit seitens des Händlers geht oder ob er es ohnehin instandsetzen müsste, weil es sich eben um reine Sachmängel handelt. Theoretisch könnte man ja sonst die Karre zurückgeben... :?:


    Nehmen wir an, es wäre ein Fahrzeug mit Ez. 7/2006 und einem km-Stand von knapp 78.000. :D:D:D


    Danke und Grüße


    320d_Newbie

  • Aber du hast einen Gebrauchtwagen gekauft und da ist der Sachverhalt anders und es wird eine komplizierte Geschichte.

    :dito: Zudem das Geräusch eine subjektive Sache (Komfortsache) ist und da wird es schwierig, vorallem bei der bemessung ob das überhaupt ein Mangel ist, bei einer Probefahrt wurde das bei mir durch das Autohaus abgelehnt. Sei froh bei dem was du bekommst, ich musste alles selber bezahlen, Kulanzantrag wurde abgelehnt, Fahrzeug zu alt! BJ11/05 vor einem halben Jahr! Softwarestand war zum Glück aktuell, musste nur dichtung und Arbeit zahlen, 109,00€

    Wen Gott strafen wollte, den versah er mit Verstand...
    Geduld ist die Kunst, nur langsam wütend zu werden!



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  • ...bei mir gab es auch die neue Dichtung und 100% Material sowie 50% Lohn wurden kulanterweise von BMW übernommen...zusammen mit dem Softwareupdate hat mich die Aktion runde 150 EUR gekostet. Aber dafür ist jetzt auch Ruhe im Schiff, das waren mir dann auch die 150 Tacken wert.

  • Greift bei den Teleskopdüsen nicht die Euro + Garantie?


    Habe diese Problem auch....war aber noch nicht beim Händler


  • Also ich hab Wirtschaftsrecht studiert. Das BGB gilt genauso beim Verkauf gebrauchter Ware.
    Der einzige Unterschied ist, dass die "Sachmängel" nicht im Kaufvertrag bzw in der Beschreibung des zu verkaufenden Gegenstandes festgehalten wurden dürfen.
    Sollte das der Fall sein, hast du keine Ansprüche, da du ja beim Kauf darauf hingewiesen wurdest.
    Andernfalls gelten die selben Rechte wie beim Kauf von Neuware.


    Mit der Beweispflicht liegst du genau richtig.


    Ich hatte das selbe Problem mit den SRA-Düsen. Die wurden anstandslos getauscht, natürlich kostenfrei.


    Gruß
    Chris


  • :dito: Ob gebracuht oder neu spielt hier keine grosse Rolle. Die Beweislast ist ganz klar auf der Seite des VK.

    Kein Mensch braucht Ringe oder einen Stern zum Leben.

    Jedoch Nieren braucht jeder!

  • schreib dein Fall mal bitte in einen fiktiven Fall um (z.B. Person A hat Probleme mit Auto B, da Defekt am Panoramadach vorliegt)


    Es ist im Internet nicht erlaubt auf einen konkreten Fall eine Rechtsberatung zu leisten!


    Erfolgt... :D

  • Also wenn ich das jetzt richtig verstehe, chris-78, dann wäre Person A auf jeden Fall im Recht?? Mal anders herum gefragt: könnte sich der HÄndler herausreden? Im Kaufvertrag steht nichts von Mängeln drin... Wenn das drin gestanden hätte, dann wäre es ja auch wieder was anderes, weil Person A mit der Unterschrift ja quasi mit Wissen des Mangels einverstanden gewesen wäre...

  • genau!
    1. Der Mangel war nicht bekannt.
    2. Person A muss Zeit zur Nacherfüllung / Umtausch / Reperatur (kostenfrei) einräumen.
    3. Händler ist in der Beweispflicht, das der Schaden erst nach Aushändigung der Sache entstanden ist (§476 BGB Beweislastumkehr)
    4. Sollte der Händler nicht einwilligen, besteht, nach angemessener Frist (in der Regel 10-14 Tage), die Möglichkeit des Rücktritts vom Kaufvertrags


    Soweit wirds aber nicht kommen denke ich. Immer freundlich mit denen reden und wenns nicht hilft nach dem Chef oder dem Leiter After Sales Service (wies bei BMW heißt) fragen.
    Die helfen in der Regel immer und zu gunsten des Kunden.


    Gruß
    Chris