"Neue" Mindestbodenfreiheit in Österreich

  • Hallo Leute!


    Seit längeren schwirrt ja die Aussage herum daß die Mindestbodenfreiheit in Ö von 11 auf 9cm herabgesetzt wurde.


    Seit gestern weiß ich wie es genau aussieht da ein Kumpel seinen Wagen typisiert hat.


    Bei der Eintragung selbst muß das Auto nach wie vor 11cm haben. Bei einer etwaigen Verkehrskontrolle reicht es allerdings wenn das Auto 9cm Bodenfreiheit hat da Fahrwerke ja nachsitzen.


    Diese Regelung ist vorallem von Vorteil wenn man ein Gewindefahrwerk verbaut hat :floet:


    Die Kosten für die Eintragung selbst sind in Österreich der Hammer - Für die Eintragung vom Gewinde und Felgen mußte mein Kumpel knapp 500,- Euro abdrücken. 300,- der Zivilgutachter (Gewindefahrwerke müssen zwingend von einem ZG abgenommen werden) und der Rest Gebühren für die Landesregierung :spinn:

  • Das hat mir mein Haustuner und ihr TÜV Techniker auch schon so bestätigt :D


    Es ist jetzt nur mehr ein leichter Mangel wenn die Höhe zwischen 9 und 11cm ist,heißt kein KZ Entzug ^^ Das FWK muß aber auf 11cm vorher eingetragen sein.
    Pickerl(HU)soll man so auch bekommen.


    Bin auch schon am überlegen wegen einem Gewinde-FWK,wenn nur dieser unsinnige Sicherungsring gegen nachträgliches verstellen bei uns in OÖ nicht wäre :wall:
    Mal sehen,mein Tuner meint er würde das schon so hinkriegen das es eingetragen ist und die Höhe für mich passt.Auf 11cm bin ich jetzt schon :huh:


    Die Preise für solche Eintragungen sind bei uns echt ne Abzocke :cursing:


    stefan
    Die Regelung bring bei dir ja wohl nicht viel,und du mußt weiterhin mit DE KZ rumfahren :mundzu: :D

  • Wenn es dann mal 5cm sind meld ich das Auto um :D


    Der ZG hat meinen Kumpel sogar einen Tipp gegeben welche Abrissringe er kaufen soll damit die wieder problemlos aufgehen :mundzu:

  • Wenn es dann mal 5cm sind meld ich das Auto um :D

    :totlachen:


    Der ZG hat meinen Kumpel sogar einen Tipp gegeben welche Abrissringe er kaufen soll damit die wieder problemlos aufgehen :mundzu:

    Solche ZG lob ich mir :thumbup:


    Das beste ist ja es ist nicht in jedem Bundesland ein Sicherungs-Ring vorgeschrieben,leider in OÖ schon :grimmig: Gibt BL da wird Restgewinde eingetragen.
    Ich glaub ich muß umziehen :D

  • Hmm, ein Clubfahrzeug von uns ist in ÖO typisiert worden und der hat auch Restgewinde eingetragen... Eigenartig daß es hier bei Bundesländern solchen Unterschied gibt, in Kärnten braucht man die Abrissringe auch. :(

  • Hmm, ein Clubfahrzeug von uns ist in ÖO typisiert worden und der hat auch Restgewinde eingetragen...

    Schon sehr merkwürdig :gruebel:


    Weist du wo der typisiert worden ist?


    Auf der Homepage der Landesregierung OÖ steht auch mit Sicherungsring(unter Gewinde-FWK):http://www.land-oberoesterreic…hs.xsl/15493_DEU_HTML.htm


    Eigenartig daß es hier bei Bundesländern solchen Unterschied gibt, in Kärnten braucht man die Abrissringe auch. :(

    Ich verstehs auch nicht warum da solche Unterschiede gemacht werden :spinn:

  • Ihr Österreicher seid im Bezug auf Autos schon echt arm dran :thumbdown:


    Ich war richtig baff, als ich den Preis für die KFZ Steuer bei euch in Ösien ausgerechnet hab! Über 1000€ für nen 330i :spinn: