Hallo Leute!
Seit längeren schwirrt ja die Aussage herum daß die Mindestbodenfreiheit in Ö von 11 auf 9cm herabgesetzt wurde.
Seit gestern weiß ich wie es genau aussieht da ein Kumpel seinen Wagen typisiert hat.
Bei der Eintragung selbst muß das Auto nach wie vor 11cm haben. Bei einer etwaigen Verkehrskontrolle reicht es allerdings wenn das Auto 9cm Bodenfreiheit hat da Fahrwerke ja nachsitzen.
Diese Regelung ist vorallem von Vorteil wenn man ein Gewindefahrwerk verbaut hat
Die Kosten für die Eintragung selbst sind in Österreich der Hammer - Für die Eintragung vom Gewinde und Felgen mußte mein Kumpel knapp 500,- Euro abdrücken. 300,- der Zivilgutachter (Gewindefahrwerke müssen zwingend von einem ZG abgenommen werden) und der Rest Gebühren für die Landesregierung