Fahrzeugschein - falsche Felgengröße eingetragen

  • Hallo,


    da ich ja nun auf meinem E90 neue Felgen montiert habe, habe ich diese letzte Woche beim TÜV prüfen lassen.
    Am WE bekam ich dann das Schreiben, dass es eingetragen werden kann.
    Hierbei stand auf Seite 1:
    VA: 225/35R19 8,5*18"
    HA: 255/30R19 9,5*19"


    Auf Seite zwei stand "VA: 8,5*19", also war es hierbei korrekt.


    Die Leute auf der Zulassungstelle haben dies nun falsch (von Seite 1) in meinen neuen Fahrzeugschein geschrieben.


    Was meint Ihr? Ist das problematisch? Nicht, dass die denken, dass ich einmal 18" prüfen lassen habe und ein anderes mal 19"!


    Die Reifengröße haben Sie ja mit 19" richtig eingetragen ...


    Grüße
    André

  • Nehme ich auch mal stark an und hoffe das auch! ;)

  • Sollte die Zulassungsstelle ohne Probleme richtigstellen - so würde jedenfalls unsere verfahren.
    Ist auch besser, weil dieser Schreibfehler ständiger Erklärung bedarf . . .

  • Zitat

    Original von neffets88
    Sollte die Zulassungsstelle ohne Probleme richtigstellen - so würde jedenfalls unsere verfahren.
    Ist auch besser, weil dieser Schreibfehler ständiger Erklärung bedarf . . .


    Stimmt, ich würde auch noch mal hinfahren und es richtig stellen lassen, denn wer garantiert das die Zahl vorn, oder Hinten die Richtige ist?


    Göran

  • Ja, da habt Ihr schon recht.
    Aber anhand des Reifen kann man die richtige Größe erahnen, weil die jeweils 19" ist! ;)

  • Also der TÜV-Mann hat nur händisch eine "9" daraus gemacht und einen Stempel reingesetzt.
    Gleichzeitig hat er der Behörde bescheid gegeben, dass diese das in deren Akten ändern.

  • Darf der TÜV-Mann gar nicht, es sei denn, er ändert das in seinem Gutachten so ab. Aber nicht in Deinem Fahrzeugschein!


    Für den Fahrzeugschein ist die Behörde zuständig - nicht TÜV/Dekra!
    Die Zulassungstelle ist im Endeffekt die Betriebserlaubnisaustellende Behörde. TÜV/DEKRA machen dieser Behörde nur Zuarbeiten in Form von Gutachten, wo die Zulassungstelle durch Übernahme in die Fahrzeugpapiere die Betriebserlaubnis erteilen.


    TÜV/DEKRA tun manchmal noch so, als seien sie Behörden - sind sie aber nicht mehr!!!


    War vielleicht ein "Liebesdienst" für die Zulassungsstelle, aber nicht 100%-ig richtig.


    mfg
    neffets88