Kann die Versicherung mir kündigen??

  • An die Versicherungs-Spezies unter Euch... :D


    Folgendes:
    Ich hatte in den letzten 3 Jahren insgesamt 4 TK-Schäden mit jeweiliger SB i. H. v. 150,- €. Selbstverständlich konnte ich diese Schäden nie beeinflussen; mir wäre ein unrepariertes Auto natürlich lieber gewesen. :weinen:


    1. Wildsau (ca. 3.000 EUR Schaden) :cursing:
    2. Steinschlag (ca. 800,- EUR Schaden) :whistling:
    3. 8 Wochen später wieder Steinschlag (ca. 800,- EUR Schaden) X(
    4. Wildsau (knapp 8.000,- Schaden)  :motz::drink::drink::drink:


    Ich hab ja schon ein schlechtes Gewissen und möchte an dieser Stelle einfach mal die Frage stellen, ob mir die Vers. irgendwann kündigen kann... ?( :gruebel:


    Thanxx :D

  • Sie kann dir jederzeit kündigen. Es muss nur die Kündigungsfrist eingehalten werden...

    LEUTE - fresst Scheiße - Millionen Fliegen können sich nicht irren!

  • Definitiv ja - die Versicherung kann kündigen!
    theJürgen


    Andere Frage: sind die Wildschweine Audi gefahren? :lol:

  • :watchout: :gruebel:


    Eine ordentliche Kündigung kann der Versicherungsnehmer in der Regel bis spätestens einen Monat vor der Hauptfälligkeit (Posteingang beim Versicherer) aussprechen. Bei Ablauf zum 1. Januar wäre dies der 30. November.


    Bei Prämienerhöhungen kann innerhalb von vier Wochen nach der Mitteilung der Beitragserhöhung gekündigt werden. Das gilt jedoch nicht aufgrund einer Höherstufung nach einem Unfall.


    Auch im Schadenfall steht dem Versicherungsnehmer – wie auch dem Versicherer – ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

  • Eine ordentliche Kündigung kann der Versicherungsnehmer in der Regel bis spätestens einen Monat vor der Hauptfälligkeit (Posteingang beim Versicherer) aussprechen. Bei Ablauf zum 1. Januar wäre dies der 30. November.


    Bei Prämienerhöhungen kann innerhalb von vier Wochen nach der Mitteilung der Beitragserhöhung gekündigt werden. Das gilt jedoch nicht aufgrund einer Höherstufung nach einem Unfall.


    Auch im Schadenfall steht dem Versicherungsnehmer – wie auch dem Versicherer – ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.


    Er fragte aber,ob IHM gekündigt werden kann.Und da ist es meines Wissens so,daß sie ihm auf Grund von vielen TK Schäden diese kündigen können.Die Haftpflicht jedoch nicht,da wie der Name schon sagt die Haftpflicht eine Pflichtversicherung ist.

  • Ahhh, ich denke dieser Thread hat den Teufel an die Wand gemalt.
    Ich bin seit heute auch stolzer Besitzer eines Steinschlags X(


    Hab eben auch bei der Versicherung angerufen und mir meine Werkstatt zuteilen lassen (Kasko Select)