Hallo,
möchte mir demnächst ein Gewindefahrwerk einbauen und eintragen lassen.
Auf meinem Fahrzeug sind bereits Felgen eingetragen, bei denen es ist jetzt schon sehr eng hinten ist, da es sich um 10J et18 x 19" handelt, die Radkästen sind zwar schon gezogen trotzdem nicht viel platz. Mein Vorbesitzer hat die Felgen so eingetragen bekommen. Einzigste Auflage steht das Michelin SP2 verwendet werden müssen, warum auch immer aber die sind auch drauf.
Jetzt zu meiner Frage:
Könnte ich am Termin wo das Fahrwerk eingetragen wird mit den originalen Felgen das Fahrwerk eintragen lassen?
Gilt die alte Eintragung der Felgen dann noch? Oder muss das Fahrwerk mit den Felgen "gleichzeitig" eingetragen werden?
Habe Angst das es dem Tüv-Prüfer dann zu eng wird... Hauptsächlich will ich ihn eh nur vorne runter schrauben...
Also Fahrwerk mit originalen Felgen eintragen lassen, danach einfach wieder die anderen Felgen drauf machen weil sie ja schon eingetragen sind. Ist das so rechtens wenn ich das so machen würde oder kann mir dann jemand ans Bein pissen?