Eintragungsfrage - Felgen nach Fahrwerkseinbau erneut eintragen lassen?

  • Hallo,


    möchte mir demnächst ein Gewindefahrwerk einbauen und eintragen lassen.


    Auf meinem Fahrzeug sind bereits Felgen eingetragen, bei denen es ist jetzt schon sehr eng hinten ist, da es sich um 10J et18 x 19" handelt, die Radkästen sind zwar schon gezogen trotzdem nicht viel platz. Mein Vorbesitzer hat die Felgen so eingetragen bekommen. Einzigste Auflage steht das Michelin SP2 verwendet werden müssen, warum auch immer aber die sind auch drauf.


    Jetzt zu meiner Frage:


    Könnte ich am Termin wo das Fahrwerk eingetragen wird mit den originalen Felgen das Fahrwerk eintragen lassen?
    Gilt die alte Eintragung der Felgen dann noch? Oder muss das Fahrwerk mit den Felgen "gleichzeitig" eingetragen werden?
    Habe Angst das es dem Tüv-Prüfer dann zu eng wird... Hauptsächlich will ich ihn eh nur vorne runter schrauben...


    Also Fahrwerk mit originalen Felgen eintragen lassen, danach einfach wieder die anderen Felgen drauf machen weil sie ja schon eingetragen sind. Ist das so rechtens wenn ich das so machen würde oder kann mir dann jemand ans Bein pissen? :S

  • Ich würde sagen, kommt aufs Gutachten des Gewindefahrwerks an.
    Es sollte eigentlich drin stehen, wie Du vorgehen musst.






    Was ist es denn für ein Gewindefahrwerk?
    Und was hast Du vorne für eine Rad-/Reifenkombination?

  • Hab mir ein AP Gewindefahrwerk bestellt


    Die Felgen sind an der VA 19x 8,5J ET 16 225/35 an der HA 19x 10J ET 18 265/30,
    es handelt sich um Barracuda Voltec


    Die Kotflügel sind dem entsprechend hinten gezogen, aber trotzdem noch relativ wenig Platz hinten.
    Jetzt ist halt meine Sorge, dass es diesmal beanstandet wird, im Moment sind sie ja schon eingetragen.

  • schau mal in Dein Gutachten der Felgen und vor allem in das Gutachten des Fahrwerks. Sollte im Gutachten der Felgen eine bestimmte Tieferlegung oder iim Gutachten der Fahrwerks eine bestimmt Rad-/Reifenkombination ausgeschlossen sein, dann hast Du Pech. Falls das nun so ist, dann kannst Du ja versuchen, mit Winterreifen oder ohne Gutachten der Felgen beim TÜV vorzufahren.
    Nur als Hinweis, falls sich laut Gutachten von Fahrwerk und Felgen gegenseitig ausschließen: falls Du das Fahrwerk dennoch eingetragen bekommst, ist das noch lange nicht legal...

    Wehrt euch gegen die Hochsprache! Freiheit für die Wörter!

  • Im Gutachten stehen alle freigegeben Rad- Reigenkombinationen in Verbindung mit deinem Gewindefahrwerk. Oftmals ist dies lediglich die Serienbereifung deines Wagens. War zumindest bei meinem alten KW-Gewinde so.


    Falls Deine Rad- Reifenkombination also nicht im Gutachten aufgeführt ist, wovon ich ausgehe, musst Du den Wagen definitiv nochmal beim TÜV vorführen und neu abnehmen lassen. Sollte problemlos funktionieren, soweit die geforderte Freigängigkeit im Radkasten gegeben ist --> Die Räder müssen immer im Zusammenhang mit dem aktuellen Fahrwerk oder Federn abgenommen werden.

  • Hab mir ein AP Gewindefahrwerk bestellt

    Ich gehe davon aus, dass in dem Gutachten steht:
    Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung aller serienmäßigen Rad-/Reifenkombinationen.
    Bei der Verwendung von anderen Rad-/Reifenkombinationen ist eine Begutachtung nach §21 StVZO durch einen
    amtlich anerkannten Sachverständigen an der Technischen Prüfstelle erforderlich.


    Somit musst Du es noch einmal eintragen lassen.


    Die Felgen sind an der VA 19x 8,5J ET 16 225/35 an der HA 19x 10J ET 18 265/30,
    es handelt sich um Barracuda Voltec

    Mit diesen Rädern hast Du aber wenigstens keine Probleme mit der Freigängigkeit zum Federbein.



    Kannst Du nicht zu dem TÜV-Prüfer fahren, der die Räder ursprünglich eingetragen hat?


  • Ok, hab ich mir fast gedacht... Macht ja auch Sinn, dass die in Kombination eingetragen werden müssen.
    Der Tüv-Prüfer wäre 300km entfernt :-/ ... Aber etwas positives hab ich gerade entdeckt, als ich mir die Sache am Auto nochmal angeguckt hab. Ich hab pro Seite noch 0,5cm Spurplatten drauf, das ist mir erst garnicht aufgefallen weil die ja schon sehr dünn sind, die mach ich noch runter das gibt nochmal bisschen Luft und hoff einfach das es durch geht, ich mach das Fahrwerk hinten auch nicht so tief :) .. Sind auch nicht eingetragen die Spurplatten!

  • Puh nach den Problemen die ich mit meinem alten Fahrzeug hatte was Felgen und Tieferlegung angeht würde ich dir raten das ganze nochmal komplett abnehmen zu lassen. Klar nervig und klar auch kostenspielig (ca. 90 € plus Fahrzeugschein bei der Zulassungsstelle) aber immernoch besser als 3 Punkte und 120 € von wegen Veränderungen an sicherheitsrelevanten Bauteilen usw.!


    :meinung: