Kulanz & Anwalt? Was ist Kulanz? Kann man es einklagen?

  • Guten Morgen zusammen :)


    Ich habe eben einen Thread gelesen da gehts um einen 320d mit Motorschaden nach 48.000km und eine Kulanzanfrage wurde zurückgeweisen (Kompletter Thread).


    Auf jedenfall gab es dann folgenden Post und der regte mich zu diesem Thread an:

    Ich möchte erstmal kurz auf Gewährleistung, Garantie & Kulanz eingehen bevor ich das eigentlich Thema besprechen möchte.


    Per Gesetz muss jede verkaufte Ware in Deutschland eine 24monatige Gewähleistung haben, allerdings gilt nach 6 Monaten die "Beweislastumkehr". Sprich, sollte ein Problem / Defekt auftreten muss in den ersten 6 Monaten der Händler beweisen dass der Käufer diesen Defekt verursacht hat, nach diesen 6 Monaten muss allerding der Käufer (im Rahmen seiner Mittel) nachweisen, dass dieser Defekt schon beim Kauf vorhanden war.


    Die meisten Hersteller gehen dazu über und geben i.d.R. eine 24monatige Garantie auf Ihre Ware, so dass bei Defekten bzw. Schäden diese kostenlos behoben werden. Manche Hersteller geben auf Ihre Ware sogar 3, 5, 10 Jahre oder sogar lebenslänglich Garantie. Manche geben aber auch gar keine Garantie, sondern halten sich STRIKT nur die gesetzliche Gewährleistung. Wobei die letzte Gruppe langsam ausstirbt oder zumindestens auf die Beweislastumkehr verzichtet.


    Der Autosektor und gerade das Premiumsegment haben aber erkannt, dass eine lange Garantie sehr teuer ist ... den Kunden aber auch nicht nach Ablauf der Garantie im Regen stehen lassen wollen (Ist immerhin ein Premium Auto) und führten daher die Kulanzregelung ein. Sollte ein Wagen nach Ablauf der Garantie einen Schaden haben wird geschaut wie der Wagen die letzten Jahre "gepflegt" wurde und dann wird entschieden. Wer seinen Wagen also beim Hersteller kauft und danach alle Arbeiten in einer freien Werstatt durchführen lässt, wird keine Chance auf Kulanz haben, da der Hersteller nicht weiss wann und wie der Wagen zum Service war und dieser nach den Vorgaben durchgeführt wurde.


    Nun zurück zum Anstoß des Threads:
    Kulanz ist eine freiwillige Leistung seitens BMW auf die man kein Anrecht hat bzw. nicht darauf bestehen kann. Und dann einen Anwalt einzuschalten? Das würde ich einordnen unter "verkehrte Welt" und ich denke BMW wird da nen netten Vermerk bei dem entsprechenden Kunden machen für spätere Anfragen. Wenn ich eine Kulanzanfrage stelle und diese wird abgelehnt, dann muss ich damit leben und kann vielleicht nochmal versuchen ein wenig zu "verhandeln". Aber kann ich denn bei einer freiwilligen Leistung nen Anwalt einschalten?


    Bei meinem E46 320td hatte ich einen Turbolader Schaden bei ~160.000km und mein Wagen war aus dem Baujahr, wo es durch geänderte Teile im Bereich des Laders einige Turboschäden gab. Ich lies den Händler die Anfrage stellen mit Hinweis auf diesen Umstand und bekam eine Absage. Daraufhin setzte ich mich zwecks "Nachverhandlung" mit BMW in Verbindung und bekam dann auch die nette Auskunft, dass mein Antrag nicht genemigt werden konnte, da der Wagen nach Ablauf der Garantie nur sehr sporadisch beim Händler war (was ich beim Kauf wusste, spiegelte sich aber auch im Preis wieder und ich brauchte schnell einen Diesel) und schon sehr viel gelaufen hatte. Man wollte mir dann aber doch noch gerne helfen und ich bekam doch 20% auf die Teile. Dieses Angebot habe ich aber freundlich abgelehnt und gesagt ich würde das Problem anders lösen bzw. in einer freien Werkstatt machen lassen (was mir mehr als die 20% gespart hatte). Mir wäre aber nie in den Sinn gekommen einen Anwalt zu nehmen und zu sagen "das ist nen Produktionsfehler gewesen und ich verlange eine 100%ige Übernahme der Kosten.



    Wie seht Ihr das? Bin ich der falschen Meinung? Würdet oder habt Ihr auch den Anwalt eingeschaltet nachdem die Kulanzleistung zurückgewiesen wurde oder eurer Meinung nach zu klein war?


    P.S.: Dieser Thread ist bewusst nicht in der Plauderecke, da ich gerne einen ordentlichen Dialog führen würde ohne Off Topic im Thread. Diesen werde ich löschen!

  • Kulanz ist wie du schon sagtest,eine freiwillige Leistung des Herstellers.Einen Rechtsanspruch sehe ich hier nicht.Es sei denn,der Anwalt kann Vergleichsfälle belegen,die genau so geartet sind,und somit einen Rechtsanspruch ableiten.Ich würde in dem Fall auch nicht einsehen,warum es ein Anderer bezahlt bekommt,und ich bei gleicher Sachlage nicht.
    Einschalten würde ich den Anwalt erst mal nicht,mich aber trotzdem beraten lassen.Wenn Aussicht auf Erfolg aus oben genanntem Grund besteht und sich BMW weiterhin hartnäckig weigert,könnte mich ich mir das allerdings vorstellen.

  • bei einem motorschaden gehts um etwas mehr geld als bei nem turboschaden, klar des der dann alles versuchen wird doch noch irgendwas zu bekommen.
    vielleicht kann er ja auch gar net die reperatur aus eigenem geldbeutel bezahlen..

    Jage nicht, was du nicht töten kannst!

  • Naja aber es ist doch eine freiwillige Leistung ... also kann ich Kunde A diese gewähren (z.B. weil er schon 10 Autos gekauft hat) und Kunde B dasselbe Problem nicht gewähren. Ich sehe keinen Rechtsanspruch auf "Gleichbehandlung bei freiwilligen Leistungen".


    Das ist eben der Knackpunkt,ob man da doch nicht was machen kann.Der Anwalt wird sie beraten. ;)


    Wegen einer Kleinigkeit würde ich sowas auch nicht versuchen,aber jetzt in dem Fall mit dem Motorschaden und dem wohl nachweislichen Produktionsfehler würde ich mich zumindest beraten lassen,was man für Möglichkeiten hat.

  • bei einem motorschaden gehts um etwas mehr geld als bei nem turboschaden, klar des der dann alles versuchen wird doch noch irgendwas zu bekommen.
    vielleicht kann er ja auch gar net die reperatur aus eigenem geldbeutel bezahlen..


    Das ist eben der Knackpunkt,ob man da doch nicht was machen kann.Der Anwalt wird sie beraten. ;)


    Wegen einer Kleinigkeit würde ich sowas auch nicht versuchen,aber jetzt in dem Fall mit dem Motorschaden und dem wohl nachweislichen Produktionsfehler würde ich mich zumindest beraten lassen,was man für Möglichkeiten hat.


    Es geht in diesem Thread nicht um den Motorschaden und ob die Kulanz dort durch den "nachweislichen Produktionsfehler" gewährt werden "müsste", sondern allgemein um die Frage wie Ihr zum Thema Kulanz & Einklagen steht? Sicher ist nen Turboschaden im Verleich zum Motorschaden um einiges günstiger, und sicher würde ich bei nem Motorschaden auch zwei, drei, vier Gespräche mit BMW suchen wenn ich die Schuld für den Schaden von mir weisen kann. Doch wenn ich fahr wie ne Sau, den Wagen behandle wie "Dreck" und dazu sofort das Gaspedal nach dem Einschalten runterdrücke, muss ich für den Schaden auch aufkommen.


    Dieses Beispiel ist nun allgemein und keine Unterstellung an den Ersteller des verlinkten Threads! Ich wollte nur klar machen, dass man manchmal auch einfach für seine Schaden selber gerade stehen muss. Und wenn jetzt jeder "Hanswurst" nen Anwalt nimmt, gibt es sicherlich bald gar keine Kulanz mehr. Es ist ja immerhin freiwillig und aus Respekt vor dem Kunden.

  • er hat ja gesagt, des er erstmal ne email schicken und keinen anwalt nehmen möchte ;)

    Jage nicht, was du nicht töten kannst!

  • Selbst in dem Fall mit dem Motorschaden würde ich nicht direkt nen Anwalt einschalten. Sein nächster Weg sollte jetzt der Kontakt zu BMW sein. Ohne den Händler dazwischen. Bin der Meinung, man sollte sowas immer erstmal versuchen auf "normalem" weg zu regeln.


    Aber auch wenn dann weiterhin eine Ablehnung kommen sollte... was soll ein Anwalt machen können? Das einzige, was ich mir davon versprechen würde wäre, dass ein Anwalt ein wenig mehr Druck aufbaut und daher sich BMW dann wohl oder übel (zum Vermeiden von negativen Schlagzeilen) doch zu einer Kulanz bewegen lassen würde.


    Bin jetzt kein Anwalt, aber ich denke, ne rechtliche Grundlage besteht da echt nicht. Fakt ist, er ist aus Garantie raus und basta. Und wenn es nur EIN Tag wäre... rechtlich gesehen bedeutet das, meiner Meinung nach, das gleiche wie 9 Monate. Irgendwo ist halt mal ne Grenze. Alles darüber hinaus ist Kulanz... und die ist nunmal freiwillig.


    PS: Ich würde es aber dann wohl auch auf nen Anwalt ankommen lassen... einfach weil ich das Geld für ne Reparatur "einfach mal so" nicht hätte (kann aber die Kosten auch unnötig für einen selbst noch in die Höhe treiben, wenn man vor Gericht geht damit und dann verliert)... ;)


    Edit: Heutzutage ist est doch auch so, dass einfach mal Sachen abgelehnt werden, weil man damit den ein oder anderen doch noch abwiegelt und er sich eben nicht mehr meldet. Nicht nur im Bereich BWM jetzt. Hab da ein Beispiel aus dem Pennymarkt und mir und nem Arbeitskollegen bei nem Umtausch einer Digicam...

  • Ok,also im Allgemeinen würde ich mir keinen Anwalt nehmen,da die Leistung wie gesagt freiwillig ist.

  • Ok,also im Allgemeinen würde ich mir keinen Anwalt nehmen,da die Leistung wie gesagt freiwillig ist.


    :dito:


    In Kurzform, genau. :D


    Würde in meinem Fall noch sagen wollen, dass ich es sicher auch von der Höhe der Kosten und den Umständen (ein Auto brauch ich unbedingt; ne Digicam nicht so wirklich; weiß ich, dass es meine Schuld durch Rasen bzw. falsche Benutzung gewesen sein könnte) abhängig machen würde.