unfall auf der parkplatzeinfahrt, wer schuld?

  • hallo leute,
    mein bruder hatte heute mit seinem e90 einen unfall.
    genauere beschreibung:
    er fuhr mit seinem e90 in die einfahrt der tiefgarage, da sein auto so tief ist muss er immer auf der linken spur fahren und nach rechts über ein boppel ausweichen.
    er muss so oder so dann in der tiefgarage auf der falschen spur fahren weil er auf der rechten seite einparken muss!
    bevor er das tor der tiefgarage erreicht hat kam ein von links ausparkender vw golf ohne licht bei dämmerung, suchte was auf dem boden und fuhr in meinen bruder rein.
    mein bruder hat noch gehupt doch er hörte es trotzdem nicht.
    jetzt ist die frage gilt auf der garageneinfahrt noch die stvo wenn es nicht ausgeschildert ist?
    mfg

  • Dein Bruder war auf der falschen Spur, der Golf auf der richtigen? Kam die Polizei? Was wurde protokolliert?

  • jap bruder auf der falschen spur und der golf kam angerast aus dem linken parkplatz.
    polizei war da und die wissen selber nicht ob dort die stvo gilt oder nicht.

  • Soweit ich weiß gilt die StVo bei einem Privatgrundstück nicht, außer es ist ausgewiesen, dass in diesem Bereich die StVo anzuwenden ist. Ist ja auch bei jeden Parkplatz vorm Supermarkt so, wenn nix dasteht gilt gegenseitige Rücksichtsnahme.

  • Wenn es eine private Tiefgarage ist, dann gibt es vielleicht Videoüberwachung? So könnte man nachweisen, dass der Golf "gerast" ist. Dann könnte man ihm eine Teilschuld anlasten.


    Wenn er selbst nicht zu Protokoll gegeben hat, dass er auf dem Boden etwas gesucht hat und nicht auf die straße geachtet hat, wird dies anderweitig sehr schwer...


    Im Endeffekt war dein Bruder ja auf der falschen Spur..

  • Wenn die StVO nicht gilt wirds darauf hinauslaufen das jede seinen Schaden zahlt, sofern keiner irgendwas doofes erzählt von wegen "ich hab nicht aufgepasst oder sonst was". Gilt die StVO wirds schon schwieriger da sonst ja Rechtsfahrgebot herscht.

  • Da dein Bruder gestanden hat ist der Golffahrer Schuld.Er ist ihm ja nicht in den Weg gefahren sondern war am einparken.Wer steht den als erstes im Polizeibericht?Der hat die Schuld,sollte dein Bruder da stehen würde ich auf jedenfall nen Anwalt nehmen.

  • in deutschland gilt das rechtsfahrgebot...
    im grund überall dort wo man mit dem pkw/krad etc. fahren kann, gilt im groben und ganzen die strassenverkehrsordnung...


    wird wohl zu ungunsten deines bruders ausgehen...im besten falle 50/50...

    ...wichtige entscheidungen trifft man mit
    schnick-schnack-schnuck...