Unfallwagen aber unfallfrei gekauft.

  • Unfallwagen als unfallfrei gekauft



    Hallo liebes Forum
    Ich habe einem BMW e90 Baujahr 2005 im Januar in einem Toyota Autohaus gekauft.
    Der Wagen wurde mir als unfallfrei verkauft nur das hinternlinks wegen einer Macke beilackiert wurde.
    Nach einem kleinem Umbau hat sich rausgestellt , das 2008 ;
    -die seitenwand(Blech) hinten links ausgetauscht und geschweißt wurde(bis zum Kofferraum)
    -heckschürze gewechselt wurde
    -pdc erneuert wurde
    Und Diverse Lackierarbeiten ausgeführt wurden.
    Das habe ich schriftlich von BMW erhalten und es handelt sich eindeutig um einen unfallwagen.
    Nun zu meinen fragen:
    Der Händler hat mir als Entschädigung 10% vom Reparaturwert angeboten oder er nimmt ihn zurück und berechnet 25 Cent Wertverlust pro Kilometer. D.H ich wurde nach 11 Monaten einen Verlust von 7500Euro haben.
    Ist das rechtens?
    Meine Werkstatt den dieser Fehler aufgefallen ist , sagt eine Minderung des Kaufpreises von 15-20% wäre üblich.
    Wäre nett wenn mir jmd helfen konnte;).


    Ich werde Freitag zum Rw gehen und mich beraten lassen, wäre aber über Infos vorab dankbar.
    Lg

  • War schon mal wegen sowas vor Gericht und habe gewonnen.


    Du hast Anspruch auf Wertminderung sprich du kannst einen Nachlass fordern oder den Wagen zurückgeben. Ich habe meinen damals zurückgegeben und der Richter hat 500 Euro für 8 Monate wo ich den Wagen hatte abgezogen vom damaligen Kaufpreis.


    Das was die dir anbieten ist ein Witz!


    Wirst aber um was vernünftiges aushandeln zu können dein Recht über einen Anwalt durchsetzen müssen.

  • Keinen Rechtsschutz? Mit sowas würde ich mir in keinem Forum Infos holen wo man eh nur Halbwissen vermittelt bekommt, sondern sofort zu einem Fachmann, eben Anwalt.

    Gruß Hendric


    Bei Interesse am Umbau von Abgasanlagen => PN :thumbup:

  • ...meinem onkel ist dasselbe passiert! das autohaus hat fahrzeug zurück genommen und geld erstattet!
    ansonsten ist der fall ja eindeutig!!! würde einen anwalt dazu ziehen!

  • Genau sagen, was Du tun solltest, kann Dir hier niemand. Da musst echt zum Anwalt gehen. Aber ICH würde mich auch nicht auf eine Minderung des Kaufpreises einlassen... aber 7500 Euro für 11 Monate erscheint mir auch viel zu hoch...


    Mein Schwager hatte das gleiche Problem. Nach einigen telefonaten hatte der Händler das Auto zurückgenommen und auch eine kleine Minderung wegen den KM verlangt. Aber da es schon nach 1,5 Monaten aufgefallen war mit dem Unfallwagen, war das nicht erheblich. Die hatten aber sicherheitshalber auch nen anwalt eingeschalten damals.

  • würde auf jedenfall zum Anwalt.


    die frage ist natürlich auch ob das Toyotahaus gewusst hat das der Wagen mal n Unfall hatte. Wenn ja, wäre es absichtliche Täuschung. Dann wäre der Vertrag ungültig und du könntest den Wagen zurückgeben UND der Händler müsste dir den ganzen Betrag zurückerstatten! So ist es auf jedenfall in der Schweiz, weiss nicht ob das bei euch in DE anders ist.


    wie gesagt, auf jedenfall zum Anwalt!

    E82 135i (N55) Fahrer
    ex E87 130i Fahrer (DailyDriver)
    ex E92 M3 Fahrer
    ex E92 335i Fahrer




  • also verstehe ich das richtig.... das autohaus bietet dir an


    a) 10% entschädigung WELCHEN reparaturwertes? des damaligen schadens nehme ich an? wie hoch war der? 6-7.000€? wären also ca. 700€ entschädigung
    b) sie nehmen den wagen zurück, wollen dir dafür aber 7.500€ vom kaufpreis für die nutzung abziehen?!?!? (du bist 30.000km in 11 monaten gefahren oder?)


    was für ein witz :thumbsup:



    naja, man kanns a probieren :rolleyes:
    rechtschutz, anwalt, auspressen den saftladen. würd ich schon aus prinzip für das freche "angebot"...