Gebrauchtkauf mit kleinen Mängeln

  • Hallo,


    ich habe mir Mitte März einen gebrauchten 320d mit 72tkm gekauft, dabei ist mir allerdings erst ein paar Tage später aufgefallen, dass der hintere Knopf der Tür beim Abschließen nicht runtergeht (schließt aber korrekt).
    Außerdem funktioniert das Start/Stopp nur sporadisch bzw. nach sehr langen Fahrten ein paarmal, wo ich denke, dass die Batterie nicht mehr ganz frisch ist.


    Nun zu meiner Frage: Übernimmt der Händler die Kosten für die Reparatur des Türknopfes bzw. eine frische Batterie und kann ich es auch bei einem anderen Vertragshändler reparieren lassen, da ich keine Lust habe einfach über 600km zu fahren?


    Liebe Grüße, Felix

  • hey,


    den Türknopf wird er wohl reparieren. Mit der Batterie ist so als wenne sagst, mein Tank ist leer er soll den wieder voll machen. Musste da mal anrufen und fragen ob das geht wenn dus vorort machen lässt die denen die Rechnung zu schicken. Werden die aber bestimmt nicht machen...

  • Ich habe beim Vertragshändler in Koblenz gekauft und könnte auch woanders (NL oder Vertragswerkstatt) reparieren lassen. Aber mit Selbstbehalt von Glaub ich 200 Euro und nur nach vorheriger Prüfung.

  • Hast Du eine EuroPlus Garantie? Damit könntest Du zu jedem BMW Händler gehen ;)
    Die beiden Sachen sollten in der Regel ohne zu murren übernommen werden!

  • Batterie wird auf Garantie gemacht?


    Wer sagt denn das es die Batterie ist?
    Wenn dann sollte die aber nicht nach ein paar Tagen dahingerafft sein...
    Das wird aber sicher nur der verkaufende Betrieb aus Kulanz regeln ;)

  • Batterie ist doch ein Verschleißteil, dass wird bestimmt nicht auf Garantie getauscht.


    Start Stop funktioniert fast nie richtig. Ich wäre froh wenn meine nicht gehen würde, dann müsste ich nicht immer den Knopf drücken um diese zu deaktivieren.

  • so wie ich das jetzt erfahren habe hast du 6Monate Gewährleistung vom Händler und nach 6Monaten übernimmt die Garantie also muss er die mängel ohne wenn und aber beseitigen. Wenn ich da jetzt falsch liege und jemand es besser weiß dann verbessert mich ruhig. 8)

  • Vollkommen korrekt :thumbup:


    Er muss dafür sorgen das das Auto fährt und zwar ohne jegliche Mängel. Das ist Seine Sachmängelhaftung und das sollte auch eine Batterie einschließen, zumal nach ein paar Tagen defekt.
    In den ersten 6 Monaten ist der Händler in der Beweispflicht das der "Schaden" nicht schon vor dem Verkauf vakant war. Es dürfte schwer das Gegenteil zu beweisen sein ;)
    Die Garantie ist ´ne ganz andere Geschichte...
    Das darf nicht sein. Und wenn der Händler Wert auf Seinen Namen legt, macht er es, basta :D



    ...hast du 6Monate Gewährleistung vom Händler und nach 6Monaten übernimmt die Garantie...


    Das die Garantie erst nach 6 Monaten übernimmt halte ich für ein Gerücht...Die Gewährleistung des Händlers und die Garantie laufen parallel zueinander für genau 1 Jahr!
    Die Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben und die Garantie vom Kunden freiwlillig abgeschlossen.
    In den ersten 6 Monaten ist aber der Händler - wie ich oben schon schrieb - in der Beweispflicht, so das die Garantie Ihm einen husten wird von wegen ersetz mal... :D
    Es ist eine Absprache zwischen der Garantie und dem Händler was in der Zeit übernommen wird. In den zweiten 6 Monaten hat der Kunde die Beweispflicht, und da ist es ratsam eine Garantie zu haben :thumbup:

    TURBO - alles andere saugt! :D


    Gruß
    Olli

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