Hallo,
wir nehmen folgenden Sachverhalt an :
Jemand wird unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Die Person wird bei dem Unfall schwer verletzt und ins Krankenhaus transportiert.
Das stark beschädigte Fahrzeug wird von einem Abschleppunternehmen abgeholt und dort untergestellt.
Der Abschleppunternehmer fordert nun die Kosten für das Bergen des Fahrzeug, sowie die Standgebühren vom Kfz-Besitzer.
Bevor diese nicht in Bar reguliert werden, wird er das Auto als Pfand einbehalten.
Fragen :
Darf der Abschleppdienst in diesem Fall das Kfz (Eigentum) als Pfand einbehalten ?
Wer ist in diesem Fall der Auftraggeber für den Abschleppunternehmer ?
Kann der Kfz-Besitzer die Kosten mangels vertraglicher Vereinbarung gegenüber dem Abschleppdienst ablehnen zu zahlen ?
Vielleicht kennt sich ja hier jemand damit aus