Frage zu Garantie und oder Kulanz?

  • Hallo zusammen,


    ich habe da eine Frage zu den Garantiebedingungen und Kulanzanträgen bei BMW.


    Bei meinem 330d Bj 2009 ist das Steuergerät für die Anhängekupplung defekt. Kostenpunkt ca. 500,- für das Steuergerät, Fehlersuche, Einbau und Programmierung.


    Beim Kauf im Februar (als Leasingrückläufer) habe ich einen Garantie-Pass von CarGarantie dazu bekommen. Premium Selection habe ich nicht bekommen, da das zu teuer wäre. Hat mich gewundert, das es sich um einen großen BMW Händler handelt. Auf jeden Fall übernimmt die CarGarantie die Kosten nicht, da dieses Steuergerät nicht mitversichert ist ;(


    Der :) meines Vertrauens (leider nicht der Verkäufer) hat einen Kulanzantrag gestellt und die Materialkosten in Höhe von ca. 200,-€ werden übernommen. Die restlichen Kosten in Höhe von ca. 300,- € muss ich selbst übernehmen.


    Meine Frage ist jetzt, ob der Verkäufer nach 4 Monaten nicht verpflichtet ist, die Kosten zu übernehmen, es gibt doch auch eine Sachmängelhaftung oder?


    cu klombert

  • Also innerhalb den 6Monaten nach dem Kauf müssen die das eigentlich übernehmen die Kosten aber die Versuchen es immer wieder. Aber da gibts so eine Regelung innerhalb den 6Monaten das die alles Zahlen müssen.

  • Also innerhalb den 6Monaten nach dem Kauf müssen die das eigentlich übernehmen die Kosten aber die Versuchen es immer wieder. Aber da gibts so eine Regelung innerhalb den 6Monaten das die alles Zahlen müssen.


    Das ist nicht ganz korrekt.Wenn dir der Verkäufer beweisen kann,dass der Fehler bei Verkauf nicht vorlag,müssen dir gar nix.So kenne ich das jedenfalls.Lasse mich aber gerne belehren,wenns denn anders ist.

  • Es ist tatsächlich keine Frage der Garantie, sondern der Gewährleistung.


    Bei dem Defekt handelt es sich um einen Mangel. Innerhalb der ersten sechs Monate wird dabei zu Deinen Gunsten vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorhanden war. Somit hast Du einen Anspruch gegen den Verkäufer, da ihm der Gegenbeweis wohl kaum gelingen wird.


    Aber Vorsicht: Der Verkäufer hat das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen. Du musst den Mangel also zuerst bei ihm anzeigen und darfst ihn nicht einfach bei BMW beseitigen lassen. Sonst verlierst Du den Anspruch. Wenn BMW tatsächlich einen Teil übernimmt, dann wird er sich aber wahrscheinlich darauf einlassen.

  • Die Gewährleistung gilt 1 Jahr und innerhalb der ersten 6 Monate ist der Verkäufer in der Beweislast.
    Allerdings lese ich aus deinem Posting heraus, dass dein Freundlicher nicht gleich der Verkäufer ist. Somit ist das Verhalten okay.


    Hast du den Mangel denn beim Verkäufer schon angezeigt? Wenn nein, dann sollte er doch die Möglichkeit der Reparatur bekommen (und wenn er nur die Kostenfreigabe für Dei Autohaus erklärt). Im Nachhinein die nicht übernommenen Kosten beim Verkäufer einfordern konnte nicht ganz unproblematisch weden.

  • Den Verkäufer habe ich schon unterrichtet aber bevor ich mit der CarGarantie gesprochen hatte. Da meinte der Verkäufer, wenn die Versicherung nicht zahlt, hätte ich wohl Pech gehabt.
    Allerdings werde ich ihn jetzt nochmals darauf hinweisen, das er in der Pflicht ist, wegen Gewährleistung.
    Repariert wurde noch nichts, da ich ja erst mal die Kostenübernahme klären möchte.

  • Wenn er sich querstellt, dann geh zu einem Rechtsanwalt.


    Der kümmert sich dann um die ganzen Formalien.


    Scheint mir ne ziemlich klare Sache.

  • Prinzipiell stimmt all das was über die Gewährleistung und die Beweispflicht des Verkäufers in den ersten 6 Monaten geschrieben wurde.
    Allerdings wie bist Du denn auf den Fehler aufmerksam geworden?


    Wenn das beim Einbau der Anhängerkupplung passiert sein sollte, könnte dies ein Grund für den Verkäufer sein, der einbauenden Firma unsachgemäße Arbeit zu unterstellen.
    Wenn der Fehler im Fehlerspeicher liegt, kann man dann nicht auslesen, wann der Fehler aufgetreten ist?
    Vor einem möglichen Gang zum Anwalt usw. würde ich dies erst abklären, bevor Du nachher der Dumme bist und Dir der Verkäufer belegt, dass der Fehler später aufgetreten ist usw.

  • DIe AHK war ab Werk verbaut und bei der Fahrzeugübergabe wurde mir keine Fehlermeldung angezeigt. Ich habe lediglich geprüft, ob die AHK per Knopfdruck ausgeschwenkt wird, was auch funktionierte. Benutz habe ich sie seitdem noch nicht.
    Vor ein paar Tagen kam dann eine Fehlermeldung beim Starten des Autos "Elektik Anhängerkupplung". Daraufhin habe ich einen Anhänger angehängt und siehe da, keine Lampe leuchtet. Die Sicherungen habe ich überprüft, waren alle Ok und dann habe ich beim :) meines Vertrauens den Fehlerspeicher auslesen lassen.


  • Vor ein paar Tagen kam dann eine Fehlermeldung beim Starten des Autos "Elektik Anhängerkupplung".


    Also war bei Übergabe des Fahrzeugs alles in Ordnung und ist somit kein Fall für die Gewährleistung. Es wäre maximal ein Fall für die Garantie, die aber leider nicht bei der AHK greift, wie Du weiter oben schreibst. Also bleibt nur Kulanz und wie weit Dir da entgegen gekommen wird, hast Du ja auch schon herausbekommen.