Zinsrückvergütung / Euro Plus Garantie

  • Hallo zusammen!


    Ich bin ja mit meinem :) alles andere als zufrieden und ich habe immer mehr Zweifel an einigen Dingen die mir beim Autokauf durch den Verkäufer erzählt wurden.


    Zum einen hat das Autohaus das Fahrzeug meines Freundes ja ausgelöst und mir wieder verkauft. Nun sagte der Verkäufer, weil der Kreditvertrag meines Freundes einen so guten Zinssatz hatte und das Autohaus dieser Kreditvertrag vorzeitig durch die Ablöse beendete, musste das AUtohaus die Zinsrückvergütung an die Bank "zurück" bezahlen. Angeblich wird der gute Zinssatz durch das Autohaus gestützt oder so ähnlich und bei vorzeitiger Ablöse muss das Autohaus dafür bluten.Das Geld kam dann natürlich auf den Wagenwert drauf.
    Gibts das wirklich in dieser Form?


    Zum anderen habe ich angeblich auf das Fahrzeug eine EuroPlus Garantie von 1 Jahr. Normalerweise sollte mir nach ein paar Tagen die Unterlagen zu der Versicherung zugeschickt werden. Nach 8 Wochen habe ich trotz mehrmaliger Nachfragen nichts bekommen. Wie weiß ich ob das wirklich gemacht wurde? Kann ich mit der Garantie zu jedem BMW Händler gehen?
    Das 2 Jahr könnte ich mir dann noch dazu kaufen meinte der Verkäufer. Im Internet habe ich gelesen, dass die Garantie eigentlich 2 Jahre geht.
    Wisst Ihr wie es sich damit verhält?


    Danke schonmal im voraus!

  • hi!


    Also...wie kann das Autohaus denn den Wagen aus dem Kredit auslösen? Das habe ich nciht wirklich verstanden? Konnte dein Freund den kredit nicht mehr bedienen und der Wagen wurde gepfändet oder wie?
    Wenn der Wagen finanziert war(nicht geleast!) dann bekommst du meist noch Geld gutgeschrieben, da die Bank ja die Zinsen schon vorab mit den ersten Raten einzieht! Deine Tilgung beginnt sozusagen erst nachdem du die Bearbeitungsgebühr UND die Zinsen für die Gesamtlaufzeit bezahlt hast.
    Ich habe schon einige Wagen finanziert und so lief es immer.


    Die Aussage dass sie hier "Straf"Zinsen zahlen mussten kann also nicht zutreffen.


    Ist ja unglaublich was die Verkäufer für einen Müll erzählen.
    Die Zinsrückvergütung heisst ja ebenso WEIL man die Zinsen zurückbekommt...


    naja...


    Wegen der Garantie: Du solltest zumindest einen Garantiebeleg mit einer Bestätigungsnummer o.ä. bekommen haben.
    Wenn der Händler ein freier Händler, also keine Niederlassung ist, kann er die Garantie irgendwo abschliessen...heist dann trotzdem Europlus.
    Die Garantie läuft ein Jahr und kann dann zu einem gewissen Satz (Um die 300€) um ein weiteres Jahr von dir verlängert werden!


    Die 2 Jahre verwechselst du jetzt mit der allgemeinen 2-jährigen Garantie, die eigentlich keine 2-jährige ist, da der Händler eigentlich nur ein halbes Jahr beweisen muss dass der Schaden schon vor Kauf bestand.
    Danach bist du dran mit den Beweisen.


    Da das schlichtweg niemals möglich ist dies zu beweisen, schliessen die Händler eine einjährige Gebrauchtwagengarantie ab...klar?



    Grüße


    Atlas

  • Hi Atlas,


    eigentlich sollte die Übernahme des BMWs meines Freundes ganz anders laufen. Er hat den Wagen ganz normal mit einem Schlussratenkredit finanziert gehabt. Ich wollte den Kredit einfach übernehmen und fertig. Die Bank sollte den Kredit quasi nur auf mich umschreiben. Das hat die Bank nicht gemacht. Das ging wohl nicht.
    Im übrigen hat mein Freund einen Betriebswagen bekommen und hat deshalb den BMW verkauft. :)


    Somit ist das Ganze übers Autohaus gelaufen. Das Autohaus hat den BMW angekauft und an mich weiterverkauft. Wenn das Autohaus den BMW ankauft, wird der Restkreditbetrag ja vorzeitig getilgt und es werden die Zinsen der Restlaufzeit gutgeschrieben. Das waren in diesem Fall knapp 600 Euro.


    Die 600 Euro hat der Händler auf den Verkaufspreis an mich draufgerechnet, weil er den Betrag angeblich an die Bank rückführen musste. Und das kommt mir mehr als spanisch vor.

  • ????


    Hat Dein Freund den Wagen einfach an BMW zurückgegeben ohne was zu zahlen?
    Ich kenne es nur so, dass man den Wagen komplett ablöst (Also dein Freund hätte den offenen Gesamtbetrag des Kredites zahlen müssen), dann ist der Wagen frei und kann veräußert werden.


    Der Ablauf bei euch scheint ja anders gelaufen zu sein?!
    In JEDEM FALL habe ich noch NIE gehört dass die rückvergüteten Zinsen an die Bank WIEDER (!) zurückgezahlt werden müssen?


    häääääää


    Oder hast du den neuen Kredit zu den alten Konditionen bekommen (Wohl kaum?!).


    Was war das denn damals für ein Zinssatz und was hast du heute?


    Also SEHR komisch...

  • Jep, das Autohaus hat den Wagen angekauft und bei der Bank abgelöst. Er musste deshalb nichts zahlen, weil die Ablösesumme deutlich unter dem Wagenwert lag. Er hatte zu beginn des Kredits relativ viel angezahlt. Er ging damit +/- Null aus der Sache raus. War Ihm ja egal, weil er musste das Auto schnell loswerden, weil der Betriebswagen bereits vor der Türe stand. Deswegen habsch den Beamer ja auch so günstig bekommen.


    D.h. das Autohaus hat den Wagen von Ihm gekauft und dann an mich weiterverkauft.


    Mein Kaufpreis setzte sich dann so zusammen:
    Ablösesumme+EuroPlus+Reinigung/Fahrzeugaufbereitung+Gewinn+Zinsrückvergütung=Endverkaufspreis


    Due Zinsrückvergütung machte mit 600 Euro den größten Teil des Aufschlags aus. Ich denke fast, dasss die damit Ihren Gewinn erhöhen wollten. und mir irgendwas erzählten.


    Er hatte damals einen Zinssatz von 1,9 oder 2,9 %. Dieser war angeblich (so der Verkäufer) gestützt von der Bank oder so ähnlich, damit das Autohaus zu den guten Zinssätzen die Kredite anbieten kann. Dadurch, dass der Kredit ja in diesem Fall nicht bis zu Ende lief, wurde das Autohaus bestraft und musste die Zinsrückvergütung an die Bank zahlen. Und das kann ich einfach nicht glauben.


    Ich wollte den Kredit, wie oben geschrieben einfach übernehmen, also nur auf mich umschreiben und fertig.


    Ich habe jetzt einen Zinssatz von 8,5 % was recht viel ist.


    Kann man einfach mal bei der BMW Bank anfragen, ob das wirklich so war? Und wenn nicht, was kann man dann für Schritte einleiten?

    Einmal editiert, zuletzt von infectedbrain ()

  • HI!


    Klar - ruf doch einfach mal bei der BMW Bank an und/oder sende eine email an kundenbetreuung@bmw.de


    Ich habe jedenfalls noch nicht gehört das man geld was man im VORAUS bezahlt, dann natürlich anteielig wieder zurückbekommt wieder an die BMW Bank abtreten muss.


    Sicherlich sind Zinssätze mit 1,9/2,9% in irgendeiner Weise mitfinanziert durch BMW und/oder den Händler.
    Aber das ist dann SEIN Pech.


    Also da würde ich mal nachhaken...


    Sag mal Bescheid was die BMW Bank dazusagt.


    Noch was: wie heisst denn genau die Position auf deiner Rechnung?


    Grüße


    Atlas

  • Ich denke mal, da wird es sich um die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung handeln.


    Die Bank geht davon aus, dass die volle Laufzeit des Kreditvertrages eingehalten wird. Damit kann sie an den anfallenden Zinsen verdienen. Wird der Kredit vorzeitig getilgt, dann hat die Bank das Anrecht auf eine Entschädigung, in Fachsprache Vorfälligkeitsentschädigung genannt.


    Diese kann je nach Bank ziemlich häftig ausfallen. So habe ich gerade bei der Netbank 2% dafür hinblättern müssen... Von wegen Finanzkrise  :motz:


    Was die BMW-Bank nimmt, müsstest Du bei BMW Financial Services nachfragen.



    Gruß,
    mICHal

    :bmw-smiley:Einem E91 sieht man den Rückwärtsgang auf Anhieb nicht an! :bmw-smiley:

  • 3KM


    Ja klar - diese Gebühr kenne ich und wird z.B. auch von der BMW Bank erhoben, wenn man den Kredit SOFORT ablösen will.
    Setzt man die BMW Bank in Kenntnis der Ablösung und wartet dann 3 Monate wird diese Vorfälligkeitsentschädigung nicht erhoben.
    Höhe schwankt je nach Kredit.


    Die Gebühr hat aber imho nichts mit der Rückvergütung der zurvoll in voller Höhe für den gesamten Zeitraum gezahlten Zinsen zu tun.
    Klar wird bei der Endabrechnung die evtl. anfallende Entschädigung damit verrechnet - aber selbst dann sollte man immer noch was rausbekommen..


    Also....immer noch sehr komisch die Aussage vom Händler - oder?



    Grüße


    Atlas

  • Zitat

    Original von Atlas100
    Klar wird bei der Endabrechnung die evtl. anfallende Entschädigung damit verrechnet - aber selbst dann sollte man immer noch was rausbekommen...


    Da kommt's auf die Höhe des Zinssatzes drauf an.


    Angenommen Du finanzierst einen Wagen mit 40.000 € über 3 Jahre bei einem Zinssatz von 2,9% und einer Schlussrate i.H.v. 10.000€. Wenn Du bei einem Restdarlehen von ca. 30.000 € aussteigst und die Bank ca. 4% Vorfälligkeitentschädigung verlangen würde, dann wäre dieser Betrag höher als die verbleibende Verzinsung. Wie auch immer, das sind nur Zahlenspielereien und ohne konkrete Angaben kann man da nur schätzen.


    Ob die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird oder nicht liegt übrigens im Ermessen der Bank. Das hat mit den 3 Monaten nichts zu tun. Diese 3 Monate stellen nur eine Art Kündigungsfrist dar. In der Regel verzichten die Banken auf diese Frist, dafür aber selten auf die Vorfälligkeitsentschädigung. Denn diese soll ja gerade die entgangenen Zinsgewinne zumindest zu einem gewissen Teil kompensieren.


    Ich hoffe, Du kannst dieses Rätsel bald aufklären. Drück Dir die Daumen :super:


    Gruß
    mICHal

    :bmw-smiley:Einem E91 sieht man den Rückwärtsgang auf Anhieb nicht an! :bmw-smiley:

  • Hi!


    Ja genau!!!! So hieß das! Vorfälligkeitsentschädigung! Und diese war genau in der Höhe der Zinsen, die gut geschrieben worden wären. Das wären in minem Fall ca. 4%. Das finde ich schon ziemlich viel und ich kann es ja auch nicht nachweisen.


    Ich habe meinen Freund gebeten bei der Bank anzurufen und zu fragen, ob das in diesem Fall wirklich so war. Ich gebe hier auf jeden Fall bescheid!


    Ich danke euch für Eure Unterstützung! :super: