Kurze Frage zu einem juristischen Thema, ich hoffe ich bin hier richtig:
Ich möchte mein Auto verkaufen und habe von einem potentiellen Käufer folgende Email bekommen:
[Name und Anschrift entfernt]
kaufbestätigung 23.10.2012
Hiermit kaufe ich das Fahrzeug BMW 325 EZ 2005 zum Preis von [Betrag entfernt]€ in BAR bitte um rückbestätigung mit vollem namen+anschrift
Hat er sich damit an einen Kauf gebunden? Könnte ich Ihn im Falle eines Nichtverkaufs damit juristisch belangen? Oder hat ein digitales Dokument gar keinen juristischen Wert?