Kaufbestätigung per Email

  • Kurze Frage zu einem juristischen Thema, ich hoffe ich bin hier richtig:


    Ich möchte mein Auto verkaufen und habe von einem potentiellen Käufer folgende Email bekommen:


    [Name und Anschrift entfernt]
    kaufbestätigung 23.10.2012


    Hiermit kaufe ich das Fahrzeug BMW 325 EZ 2005 zum Preis von [Betrag entfernt]€ in BAR bitte um rückbestätigung mit vollem namen+anschrift

    Hat er sich damit an einen Kauf gebunden? Könnte ich Ihn im Falle eines Nichtverkaufs damit juristisch belangen? Oder hat ein digitales Dokument gar keinen juristischen Wert?

  • Hmm kann mir nicht vorstellen dass das reicht ^^ Schick ihm doch nen Kaufvertrag per E-Mail/Fax, kannst bei ADAC runterladen ;) Ohne Unterschrift wird die E-Mail nicht ausreichen..


    EDIT: Laut Internet sind Kaufverträge FORMFREI. Allerdings ist der Nachweis dann schwierig. Kann ja uch die Frau oder der Sohn geschrieben haben. Lieber was mit Untschrift schicken lassen 8)

  • Ohne mir sicher zu sein würde ich sagen nein, er hat sich nicht gebunden!


    Alleine die Formulierung

    Zitat

    Hiermit kaufe ich das Fahrzeug BMW 325 EZ 2005 zum Preis von [Betrag entfernt]€ in BAR

    ist schlichtweg nicht logisch und falsch.


    Ein Kaufvertrag benötigt immer die Zustimmung von zwei Parteien.

  • Hallo,


    generell bei solchen Mails sehr vorsichtig sein.....
    So weit ich weis, musst du erst dem ganzen zustimmen. Solange zu dem Schreiben nicht zugestimmt hast, ist kein Vertrag zustande gekommen.
    Ein Kaufvertrag muss immer beidseitig bestätigt werden.
    Ich persönlich würde nicht drauf antworten.
    Soll er einen Termin telefonisch ausmachen, vorbeikommen und dann kaufen.


    So sehe ich das.

    Wissen ist Macht und nichts wissen macht auch nichts!
    ----------------------------------------------------------------
    FS auslesen, Codieren ect.

  • :dito:


    Sag ihm der Wagen ist reserviert und du verkaufst gerne wenn er vorbei kommt und einen Kauvertrag unterschreibt.

    Das kann vor Gericht bereits als Zustimmung zum Verkauf angesehen werden.

    Wissen ist Macht und nichts wissen macht auch nichts!
    ----------------------------------------------------------------
    FS auslesen, Codieren ect.

  • Ich habe ihm schon darauf geantwortet, den erhalt der Kaufbestätigung bestätigt, dem Handel zugestimmt und ihm eine Resevierung des Fahrzeugs bis zum Abholtermin zugesagt. Er kommt jetzt am Samstag und will den Wagen gegen Barzahlung direkt mitnehmen. Vor Ort wird dann natürlich ganz standesgemäß der ADAC Kaufvertrag unterschrieben. MIch interessiert, wie gesagt nur, in wie weit er sich mit dieser Mail schon an den Kauf gebunden hat.

  • Samstags würde ich sowas nicht machen - unter der Woche und mit der Kohle und dem Kerl direkt zur Bank und einzahlen.

    Gruß Hendric


    Bei Interesse am Umbau von Abgasanlagen => PN :thumbup: