Hallo,
gestern Abend (also vor wenigen Stunden...) hat mein E90 320i BJ05 stotternd und mit blinkender Motorkontrollleuchte nach einem Parkplatz geschrieen. Der Abschleppdienst hat den Fehler ausgelesen: 2. Zylinder zündet nicht, läuft somit auf 3 Zylindern. War einen Tag vorher in der Waschstraße mit Unterbodenwäsche - "hoffentlich" hab ich mir da nur einen Stecker losgerappelt, sodass es nix teures ist (Zündspulen und Injektoren sind ja eine beliebte Ursache...).
Soweit zum ausheulen , jetzt zur eigentlichen Frage...:
Gekauft hab ich den Wagen vor 4 Monaten, über den Händler eine Gebrauchtwagenversicherung abgeschlossen (EinsAuto) und zusätzlich ein Dekra-Gütesiegel erstellen lassen. Letzteres auch durch den Händler, sodass es vermutlich ein Gefälligkeitsurteil war (will aber nix unterstellen....).
Die Garantie sollte unabhängig vom Dekra Siegel greifen, oder? Jedoch gibt es dort 100 € Selbstbeteiligung. Ich habe gelesen, dass man in solchen Fällen den Händler über die sechsmonatige Sachmängelhaftung in die Pflicht rufen kann. Klauseln wie "nach Dekra-Siegel geht die Beweislast-Umkehr auf den Käufer über" greifen laut Quelle nicht. Genau diese Klausel hat mir der Verkäufer unter die Rechnung gepinnt.
Wer hat Erfahrungen damit? Bin für jeden Hinweis Dankbar!
Grüße
Willi