Dekra Gebrauchtwagensiegel: Auswirkungen auf Sachmängelhaftung und/oder Garantie?

  • Hallo,


    gestern Abend (also vor wenigen Stunden...) hat mein E90 320i BJ05 stotternd und mit blinkender Motorkontrollleuchte nach einem Parkplatz geschrieen. Der Abschleppdienst hat den Fehler ausgelesen: 2. Zylinder zündet nicht, läuft somit auf 3 Zylindern. War einen Tag vorher in der Waschstraße mit Unterbodenwäsche - "hoffentlich" hab ich mir da nur einen Stecker losgerappelt, sodass es nix teures ist (Zündspulen und Injektoren sind ja eine beliebte Ursache...).


    Soweit zum ausheulen ;( , jetzt zur eigentlichen Frage...:


    Gekauft hab ich den Wagen vor 4 Monaten, über den Händler eine Gebrauchtwagenversicherung abgeschlossen (EinsAuto) und zusätzlich ein Dekra-Gütesiegel erstellen lassen. Letzteres auch durch den Händler, sodass es vermutlich ein Gefälligkeitsurteil war (will aber nix unterstellen....).


    Die Garantie sollte unabhängig vom Dekra Siegel greifen, oder? Jedoch gibt es dort 100 € Selbstbeteiligung. Ich habe gelesen, dass man in solchen Fällen den Händler über die sechsmonatige Sachmängelhaftung in die Pflicht rufen kann. Klauseln wie "nach Dekra-Siegel geht die Beweislast-Umkehr auf den Käufer über" greifen laut Quelle nicht. Genau diese Klausel hat mir der Verkäufer unter die Rechnung gepinnt.


    Wer hat Erfahrungen damit? Bin für jeden Hinweis Dankbar!


    Grüße
    Willi

  • Die Gesetzliche Gewährleistung (SAchmängelhaftung) greift immer, die kann kein Händler ausschließen, oder mit ner Garantie umgehen.
    Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler nachweisen, daß der Mangel noch nicht bestanden hat und da hilft ihm auch kein DEKRA Siegel.


    Die Garantie hat nichts mit dem DEKRA Siegel zu tun. Die Garantie hilft dem Händler höchstens, dass die Versichung die Reparatur zahlt. Die 100,- EUR sind sein Problem.
    In den ersten 6 Monaten brauchst du keine Garantie, dich interessiert hier nur die Sachmängelhaftung.


    Steht aber auch alles in deinem Link. ;)

  • Hey, vielen Dank!


    Den Beitrag im Link hab ich ehrlich gesagt nur überflogen ^^
    Bin etwas aufgewühlt - hab den Wagen gerade drei Monate, der hat noch keine 40tkm auf der Uhr und dann so was...


    Dass heißt ich hab mich jetzt umsonst bekloppt gemacht und kann die Versicherung / den Händler (Selbstbeteiligung) bezahlen lassen? Das wäre echt total Klasse!!!


    Hatte den jemand schon mal so einen Fall und der Händler hat sich quer gestellt? Bin leider nicht Rechtschutzversichert.

  • Hallo,


    kurzer Zwischenstand: Laut Werkstatt muss der Händler nicht zahlen, da solch ein Fehler nicht seit Kauf vorhanden sein konnte, sonder spontan auftrat. Klingt logisch. Wobei der Wagen schon vorher bei kleinen Drehzahlen nur widerwillig Gas angenommen hat - angeblich deuten sich so ja defekte Zündspulen ankündigen, oder?


    Zündspule wird jetzt getauscht. Der Spaß kostet 126 Euro - hab mit wesentlich mehr gerechnet! Puh... Mal hoffen, dass es danach gut ist.


    Grüße
    Willi