Hallo zusammen,
habe da ein "kleines" Problem mit einem Satz Alufelgen, welchen ich bei ebay bei einer Privatperson ersteigert habe.
Eigentlich kaufe ich solche Dinge nur, wenn ich sie vorher besichtigen kann - da sie aber als NEU verkauft wurden, machte ich eine Ausnahme - ein großer Fehler !
Bequem per paypal bezahlt, die Felgen kamen heute an, Verpackung doch sehr abenteuerlich - ist aber das kleinere Übel. Es waren zwei Pakete, pro Paket logischerweise zwei Felgen.
Mich traf der Schlag ! Alle vier Felgen um die Nabe herum angelaufen, viel mehr schon angefressen. Einige Stellen des Bicolor sind verkratzt, eine Felge hat eine richtig tiefe Schramme zwischen Bett und Speiche, sogar so tief, das man das nichtmal mehr richten könnte ! Die Bilder der Auktion ließen keine Beschädigungen vermuten, ob es Absicht ist bzw war, sei mal dahingestellt.
Auf den Auktionsbildern waren Reifen aufgezogen, die aber nicht mitgeliefert wurden - Artikelbeschreibung enthielt Dimensionen der Reifen, aber waren nirgens erwähnt. Auf dem PC dann die Auktion nochmal angeschaut, wurde eine öffentliche Frage an den Käufer sichtbar, wo er dann schrieb, dass es nur um Felgen geht, nicht um die Reifen - wohl gemerkt nach der Auktion, über iPhone und iPad App war diese Frage nicht sichtbar, warum auch immer.
Durch die Reifenmontage entstandene "Gebrauchsspuren" sind da, stören mich auch nicht, sind ja nicht im sichtbaren Bereich.
Habe fleißig Bilder gemacht, sowohl von den Paketen als auch von den Felgen. Zunächst habe ich den Verkäufer kontaktiert und um Stellungnahme gebeten.
Einzig und allein stört mich an seinem Angebot folgende Passage :
ZitatAlles anzeigenKeine Garantie, Support oder Umtausch!!! Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten.
Versandkosten EU bitte vor Auktionsende erfragen!
Beachtet meine weiteren Auktionen, Versandrabatt nach Absprache möglich...
Abschließend noch eins...
Es gibt in der Tat immer wieder Ebayer mit verirrter Psyche, die auf Grund Ihres langweiligen Daseins meinen, anderen Menschen durch überzogene Vorstellungen, fragwürdige Regressansprüche und Nötigungsversuche das Leben schwer machen zu müssen.
Um diesen "Erbsenzählern" vorab den Wind aus den Segeln zu nehmen, verkaufe ich o.g. Artikel unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Sachmängelhaftung und untermauere dieses zudem mit folgendem - juristisch abgesegnetem - Text:
Dies ist eine Versteigerung/Angebot im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende/Käufer nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe/Kauf an. Mit der Abgabe eines Gebotes bzw. im Falle des Sofortkaufes, gelten geringe Mängel, auch nicht aufgelistete als akzeptiert. Bitte stellen Sie alle Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich auch ausdrücklich damit einverstanden, dass durch den Privatverkauf keine Garantie gewährt wird und Sie auf jegliche Gewährleistung und/oder Reklamation verzichten. Für Transportschäden wird ebenfalls keine Haftung übernommen! Fahrzeuge werden "so wie er ist" ausdrücklich als Bastlerfahrzeug und/oder zum Herrichten und/oder zum Ausschlachten und/oder als Verkehrsunsicher im Sinne der StVZO verkauft! Bieten/kaufen Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.
Eine Rückgabe des Artikels ist ausgeschlossen, da ich ausdrücklich zur Prüfung des Kaufgegenstandes vor dem Bieten/Kaufen hiermit aufgefordert habe! Mit dem Artikel in Zusammenhang bereitgestellte Fotos sind als andeutig und nicht als eindeutig anzusehen. Sämtliche Angaben, Bilder und Hinweise zur Ware stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar und dienen ausschließlich der allgemeinen Beschreibung. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung.
Umgeht er damit der völligen Angreifbarkeit ? Immerhin verkaufte er die Felgen als Neu, sowohl im Artikelzustand als auch in der Artikelbeschreibung.
Wie stehen hierbei meine Chancen, wenn der Käufer nicht reagiert und ggfs ebay eingreifen muss ?
Ich bitte um Verständnis, dass ich mit Absicht noch kein Link zur Auktion gepostet habe, will keine üble Nachrede o.ä. unterstellt bekommen.
Gruß
Phil