Fragwürdiger GTÜ-Prüfer - Verweigerung der TÜV-Plakette trotz gültigen Abnahmegutachten nach §19

  • Hallo zusammen,


    heute musste ich wieder einmal die geballte Inkompetenz eines Prüfers feststellen. Wollte meinen E91 vom Service holen. Am Serviceschalter kam dann das böse Erwachen. Plakette verweigert aus zwei Gründen:


    Grund 1: Angeblich ungleichmäßige Bremsleistung in einem Maße, dass das Auto beim Fahren einfach verziehen müsste. Die Überprüfung mit meinem Servicemeister ergab absolut i.O Bremswerte auch bei mehrmaliger Prüfung! Ich dachte ich bin im falschen Film.


    Grund 2: mein im Fahrzeug befindliches Gutachten über Fahrwerk und Original BMW M225 Rädern inkl. Spurplatten wurde zurückgewiesen weil ich die Daten des Gutachtens nicht in die Fahrzeugpapiere übertragen lassen habe. Gemäß §13 in der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr ist das auch nicht notwendig. Bisher hatte ich unter Vorlage der Gutachten niemals Probleme.


    Ich bin fassungslos. ;( Auto habe ich dagelassen und bereits eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Zudem verweigere bei nicht Erteilung der Plakette die Zahlung der Prüfgebühr. Unglaublich, was meint ihr? Wo kann man Beschwerde gegen diese Gutachter einreichen?


    Hier der Auszug der Richtlinie vom Bundesjustizministerium. Da steht nichts von Spurbreite...


    (1) Folgende Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I, des Anhängerverzeichnisses und bei Änderungen nach Nummer 1 bis 3 auch der Zulassungsbescheinigung Teil II unverzüglich mitzuteilen:
    1.
    Änderungen von Angaben zum Halter, jedoch braucht bei alleiniger Änderung der Anschrift innerhalb des Zulassungsbezirks die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorgelegt zu werden,
    2.
    Änderung der Fahrzeugklasse nach Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung,
    3.
    Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle,
    4.
    Erhöhung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit,
    5.
    Verringerung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnisrelevant oder zulassungsrelevant ist,
    6.
    Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stützlast oder der Anhängelast,
    7.
    Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Personenkraftwagen und Krafträdern,
    8.
    Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen,
    9.
    Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken,
    10.
    Änderungen, die eine Ausnahmegenehmigung nach § 47 erfordern, und
    11.
    Änderungen, deren unverzügliche Eintragung in die Zulassungsbescheinigung auf Grund eines Vermerks im Sinne des § 19 Absatz 4 Satz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich ist.
    Andere Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit der Zulassungsbescheinigung mitzuteilen.

    Wen Gott strafen wollte, den versah er mit Verstand...
    Geduld ist die Kunst, nur langsam wütend zu werden!



    2 Mal editiert, zuletzt von Herbi81 ()

  • Du bist jetzt der zweite der sich über inkompetente GTÜ Prüfer beschwert....


    Irgendwie traurig.


    EDIT: Heute schon gelacht? Mein Besuch zur HU/AU bei einer GTÜ Prüfstelle mit E93 LCI

    Immer wenns mich umhaut und mir schwindet der Humor - Stell ich mir Politiker beim Ficken vor!


    Whenever something says, 'The first black, the first latino, or the first woman', it just means a white guy did it first.


    #1: I tell every new hire the same thing. Spend that cash. No one needs a $100 million funeral. #2: Or a $50 million ex-wife

  • Irgendwie traurig.


    Ja nur konnte ich nicht wieder fahren! Der berechnet die Dienstleistung! Ich frag mich nur welche. Das mit den Bremsen ist vorallem der Hammer! Ich wusste genau dass da alles i.O ist. Die wurden erst neu gemacht!

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  • Ja nur konnte ich nicht wieder fahren! Der berechnet die Dienstleistung! Ich frag mich nur welche. Das mit den Bremsen ist vorallem der Hammer! Ich wusste genau dass da alles i.O ist. Die wurden erst neu gemacht!


    Schon klar, meinte das eher im Allgemeinen, das die GTÜ-Prüfstellen inzwischen sehr viel schlechtes fabrizieren. Und in deinem Fall ist es auch noch dreist.

    Immer wenns mich umhaut und mir schwindet der Humor - Stell ich mir Politiker beim Ficken vor!


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  • Interessanter und zugleich erschreckender Bericht muss ich sagen.


    Bei Kundenservice fahre ich inzwischen eine Null-Toleranz-Schiene. Wenn der Service nicht passt oder wenn ich sogar noch dumm angemacht werde, wird sich sofort bei der Geschäftsleitung oder einer anderen "höheren" Stelle beschwert. Mir egal ob das BMW, der Bäcker oder ein einfacher Supermarkt ist.


    Ich trage in den Laden mein Geld. Viele Mitarbeiter haben immer noch nicht kapiert, dass nicht der Chef das Gehalt zahlt, sondern die Kunden.

  • Mir hat ein Dekra-Prüfer neulich die Plakette verweigert, weil auf der HA-Feder meins H&R CupKits 31019HA1 stand, aber im Gutachten hatte mein damaliger Prüfer (vor 4 Jahren d.h. 2 weiteren HUs+AUs) 31019-HA1 geschrieben. Nach ewiger Diskussion und einem Telefonat beim ehemaligen Prüfer - sogar beide Prüfer haben sich unterhalten - hat mein alter Prüfer doch tatsächlich ein handschriftlich geändertes Prüfgutachten durchgefaxt. Erst dann hab ich die Plakette bekommen.... Unfassbar.



    Danach hatte ich nochmal mit meinem alten Prüfer telefoniert, um mich zu bedanken. Dabei konnte er echt nicht glauben was da gerade passiert ist.


    Und was habe ich daraus gelernt: Fahre in Ingolstadt nicht mit nem BMW zum TÜV :evil: Wahrscheinlich hatte der Prüfer 4 Ringe im Nacken tätowiert gehabt.

  • wurde für FW und Platten eine 21er gemacht ?
    dann ist eine unverzügliche Berichtigung der Papiere erforderlich.


    oder wurde das bei einer 19.3 auf Seite 2 fest gelecht,
    z.B. weil die Tieferlegung 50 oder mehr mm beträcht ?


    hab gerade nachgeschaut. Fahrwerk nach §19 und die Originalräder mit Spurplatten nach §21. Aber in §13 der Zulassungsrichtlinien steht ausdrücklich drin wann sofortige Vorstellung notwendig wird. Durch den Anbau der Spurplatten erlischt ohne Änderungsgutachten nach §21 die BE. Ist auch logisch. Zur Wiedererlangung der BE muss ein Gutachten nach §21 beigebracht werden. Das habe ich ja. Nun muss ich doch aber nur DInge sofort eintragen lassen die in §13 auch aufgeführt worden sind, da diese von besonderer Bedeutung für die BE Sind.


    Der Wortlaut zu §19 und §21 zur unverzüglichen Berichtigung der fahrzeugpapiere sthet immer da. Wird aber durch §13 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr relativiert. Dort steht was tatsächlich sofort eingetragen werden muss und was nicht...


    Somit kann doch die generelle Vorstellung des §21 bei der Zulassungstelle nicht stimmen. Zumindest in meinem Fall nicht...

    Wen Gott strafen wollte, den versah er mit Verstand...
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    Einmal editiert, zuletzt von Herbi81 ()

  • was mich auch wundert:


    anscheinend fand keine Kommunikation zwischen Prüfer
    und Meister / Werkstatt während / nach den HUs statt,
    sonst hätte der Meister da einlenken können,
    Dich anrufen, um die Unstimmigkeiten zu klären.


    Davon ab, man bezahlt die "Dienstleistung", nich das Pickerl

  • Schau doch einfach was auf der Abnahmebescheinigung der Spurplatten steht, wann die Änderung in die Papiere eingetragen werden muss. Wenn dort steht "... bei nächster Gelegenheit..." hat er nicht zu meckern. Wenn dort aber steht "... hat unverzüglich zu erfolgen..." ist der Prüfer im Recht und hat korrekt gehandelt.