HILFE ... Privatkauf Rückgaberecht?

  • Hey Leute,


    Ich brauche dringend eure Hilfe. Ich hatte mir vor 2 Monaten ein 325i gekauft, dieser hatte von Anfang an Probleme mit dem Ölstand ... Zuerst ölstandssensor getauscht usw. Heute hab ich den Anruf von der Werkstatt bekommen das ich ein neuen Motor bräuchte, da der Motor auf 600 km ein Liter Öl braucht.


    Meine frage jetzt kann ich den Vorbesitzer anbelangen, da er das Thema mit Sicherheit wusste und mir verschwiegen hat?


    Vielen dank schonmal!!

  • Privatkauf, 2 Monate vergangen, kein Unfallschaden oder sonstiges, hmmm... bin kein Jurist aber denke NO CHANCE


    Dein Auto ist ja auch schon fast 10 Jahre alt, was will man da sagen weil ein Motor sich verabschiedet ? ;)

  • Such mal die Werkstatt auf in der das Fahrzeug vorher gewartet wurde und frag mal da nach dem Auto. Wenn du Glück hast erzählen die dir was. Waren die Fehler vorher schon vorhanden und diese dir beim Verkauf verschwiegen wurden, könntest du ihn mit Sicherheit drankriegen, da das ja genau genommen Betrug ist

  • Privatkauf, 2 Monate vergangen, kein Unfallschaden oder sonstiges, hmmm... bin kein Jurist aber denke NO


    Denke auch das du da sehr schlechte Chancen hast, so leid es mir tut und ich es dir nicht wünschen würde.

  • Wie viel Kilometer hat die Kiste denn schon runter?
    Es gibt hier jemanden im Forum, der dir die Reperaturhistorie des Fahrzeugs zusenden kann, vllt findest da etwas auffälliges.

    2007 E92 325i | SPACE GREY | INDIVIDUAL MERINO COHIBABROWN | BBS CH-R BLACK 9x20 - 10.5x20
    KW VARIANT II | E9x M3 SUSPENSION PARTS | E93 M3 FRONT ANTI-SWAY BAR | CDV DELETE
    CIC RETROFIT | COMBOX RETROFIT | JBBFE III (D-CAN) RETROFIT
    DIAGNOSE BLOCKER | iDRIVE DATA DISPLAY

  • Hab mal kurz auf die Schnelle was rausgesucht


    http://www.frag-einen-anwalt.d…n-Maengeln-__f116126.html


    Wie ich schon sagte, sind die Fehler dem Verkäufer bekannt gewesen und er diese bewusst verschwiegen hat kann man den Vertrag anfechten. Allerdings musst du das dann auch beweisen.

  • Rückgabe bei Privatkauf ist nicht, allenfalls Anfechtung des Kaufvertrages wegen Arglistiger Täuschung oder Betrug. Da musst allerdings DU dem Vorbesitzer nachweisen, dass er das wusste und es dir verschwiegen hat. Wird nicht einfach. Der Ansatz mit der Historie und den vorherigen Werkstätten ist schon mal nicht schlecht. Wenn du dabei etwas herausfindest kann man weiterschauen.


    Hast du eigentlich blaue Abgase?

  • Super danke schonmal für die Antworten. Habe schon in der Werkstatt vom Vorbesitzer angerufen, leider ohne Erfolg. Hab morgen ein Termin beim Anwalt, da es in meinen Augen betrug ist, da der Fehler mir verschwiegen worden ist.
    Es wird schwer und nicht sicher, aber ich muss es versuchen.


    Danke !!!