Autoverkauf

  • Hallo Forum :)


    Morgen verkaufe ich meinen alten E39.
    Allerdings war das eine sehr kurzfristige Aktion, sodass ich jetzt vor dem Problem mit der Abmeldung stehe.
    Das Auto wird morgen von einem Autohändler abgeholt. Allerdings gehe ich mal nicht davon aus, dass der einen Hänger dabei hat. Rote Schilder sollte er eigentlich haben, aber falls nicht, steh ich da.


    Ich habe jetzt 3 Möglichkeiten:


    • Ich melde das Fahrzeug morgen ab, mit dem Risiko, dass er es nicht mitnehmen kann und ich dann mit abgemeldetem Fahrzeug dastehe
    • Ich sage ihm, dass er das Fzg so bald wie möglich abmelden soll
    • Ich behalte ZB I+II und melde das Auto selber ab (Voraussetzung er hat rote Schilder dabei)


    Meine Frage ist jetzt, reicht es wenn ich auf den Kaufvertrag schreibe "Fahrzeug wird innerhalb von 3 Tagen abgemeldet und bei Unfällen komme ich für den entstandenen Schaden auf"?
    Oder ist das zu schwammig? Ich habe nämlich keinen Bock drauf, dass der nen Unfall baut oder noch Wochen mit meiner Zulassung rumfährt.



    Danke schonmal :)

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung


    § 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen


    (4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

    2007 E92 325i | SPACE GREY | INDIVIDUAL MERINO COHIBABROWN | BBS CH-R BLACK 9x20 - 10.5x20
    KW VARIANT II | E9x M3 SUSPENSION PARTS | E93 M3 FRONT ANTI-SWAY BAR | CDV DELETE
    CIC RETROFIT | COMBOX RETROFIT | JBBFE III (D-CAN) RETROFIT
    DIAGNOSE BLOCKER | iDRIVE DATA DISPLAY

  • Mach gar nichts, lass die Schilder dran. Der Käufer meldet den Wagen ab/um am Montag. Gibt doch Kaufverträge wo das vorgedruckt ist. Dann schickst du Kaufvertrag an die Versicherung/Zulassungstelle um denen den Verkauf mitzuteilen


    So haben wir es bisher immer gemacht. Bisher noch nie Probleme. Natürlich ist das etwas Vertrauenssache.


    Alternativ kannst du auch den Wagen abmelden und Überführungskennzeichen holen oder den Käufer fragen ob er rote Schilder mitbringt.


    Aber sowas klärt man doch vorher, wie der Wagen übergeben wird.

  • Also kann ich das Auto abmelden und der darf am selben Tag damit ungestempelt noch runfahren, richtig?

  • Geb ihm den Karrn angemeldet mit,


    Du gibst im Kaufvertrag die Zeit und Datum an von der Übergabe und Abmeldung muss innerhalb von 3 Werktagen erfolgen. Danach geht alles automatisch, er meldet ab etc.


    Tut er es nicht, geht's zum Anwalt, du zahlst nur bis zum Übergabedatum

    Codierungen, Hilfestellung und Einbau in LDK

  • Also kann ich das Auto abmelden und der darf am selben Tag damit ungestempelt noch runfahren, richtig?


    Ne, erlaubt ist nur die Fahrt von Zulassungsstelle nachhause

    Codierungen, Hilfestellung und Einbau in LDK

  • Also ich würde mein Fahrzeug ausnahmslos nur abgemeldet verkaufen. Im Zweifelsfall fällt alles auf den halter zurück und der bist Du, solange er auf Deinen Namen angemeldet ist. Einzige Möglichkeit, von der ich aber nicht weiss, ob das 100%ig funktioniert wäre vielleicht wenn Datum und vorallem Uhrzeit der Übergabe im Kaufvertrag drin stehen.


    Hab vor Jahren mein Fahrzeug angemeldet übergeben...da kam Wochen später eine Knolle wegen falschparken. Waren zum Glück nur 10 DM damals noch, aber hätte auch schlimmer sein können. Naja im Zweifel haftet eben der Halter. Seitdem gebe ich grundsätzlich kein angemeldetes Fahrzeug mehr ab.


    Kannst Du das nicht noch kurzfristig mit dem Käufer klären, dass er Hänger oder Ü-Kennz. mitbringt ?

  • Also ich würde mein Fahrzeug ausnahmslos nur abgemeldet verkaufen. Im Zweifelsfall fällt alles auf den halter zurück und der bist Du, solange er auf Deinen Namen angemeldet ist. Einzige Möglichkeit, von der ich aber nicht weiss, ob das 100%ig funktioniert wäre vielleicht wenn Datum und vorallem Uhrzeit der Übergabe im Kaufvertrag drin stehen.


    Hab vor Jahren mein Fahrzeug angemeldet übergeben...da kam Wochen später eine Knolle wegen falschparken. Waren zum Glück nur 10 DM damals noch, aber hätte auch schlimmer sein können. Naja im Zweifel haftet eben der Halter. Seitdem gebe ich grundsätzlich kein angemeldetes Fahrzeug mehr ab.


    Kannst Du das nicht noch kurzfristig mit dem Käufer klären, dass er Hänger oder Ü-Kennz. mitbringt ?


    Ich ruf den morgen nochmal an wegen den Schildern. Eigentlich sollte das kein Problem sein für den.

  • melde das fahrzeig ab,
    einmal hatten wir auch das problem mit einen auto händler der mit unseren auto noch 2 wochen nach albanien gefahren ist

  • Ok, danke für eure Ratschläge :)


    Weiß jemand, ob man immer noch sein Fahrzeug am Hauptwohnsitz anmelden muss? Oder kann ich das auch irgendwo anders machen?