Hallo Forum
Morgen verkaufe ich meinen alten E39.
Allerdings war das eine sehr kurzfristige Aktion, sodass ich jetzt vor dem Problem mit der Abmeldung stehe.
Das Auto wird morgen von einem Autohändler abgeholt. Allerdings gehe ich mal nicht davon aus, dass der einen Hänger dabei hat. Rote Schilder sollte er eigentlich haben, aber falls nicht, steh ich da.
Ich habe jetzt 3 Möglichkeiten:
- Ich melde das Fahrzeug morgen ab, mit dem Risiko, dass er es nicht mitnehmen kann und ich dann mit abgemeldetem Fahrzeug dastehe
- Ich sage ihm, dass er das Fzg so bald wie möglich abmelden soll
- Ich behalte ZB I+II und melde das Auto selber ab (Voraussetzung er hat rote Schilder dabei)
Meine Frage ist jetzt, reicht es wenn ich auf den Kaufvertrag schreibe "Fahrzeug wird innerhalb von 3 Tagen abgemeldet und bei Unfällen komme ich für den entstandenen Schaden auf"?
Oder ist das zu schwammig? Ich habe nämlich keinen Bock drauf, dass der nen Unfall baut oder noch Wochen mit meiner Zulassung rumfährt.
Danke schonmal