Hallo zusammen,
ich habe eine rechtliche Frage zur Werkstattgewährleistung, vielleicht hatte hier jemand schon ein
Ähnlichen Vorfall.
Ich habe vor 2 Monaten einen E91 320d 130 kw von Privat gekauft.
Der Vorbesitzer hatte in dem Fahrzeug vor 11 Monaten
einen Defekten Turbolader und hat diesen in einem Fachbetrieb (keien BMW-Werkstatt) reparieren lassen.
(Lader wurde durch den Fachbetrieb ausgebaut, Überholt und mit neuen Dichtungen und Ölleitungen wieder eingebaut)
Seit ca einer Woche jault der Lader unter Last und im Schub sehr laut. BMW hat mir den Defekt des Laders bestätigt
und einen Kostenvoranschlag gemacht (~2k €).
Habe ich rein rechtlich gesehen einen Garantieanspruch bei der Werkstatt ? Oder geht diese durch den
Besitzerwechsels des Fahrzeugs flöten?
Danke und Gruß,
Lorenz