Servus liebe Gemeinde,
Ich habe eine Frage zu Recht/Gesetz
Ich habe mir am Freitag einen gebrauchten E93 gegönnt. Ansich hat er bis auf die Standheitzung, Vollausstattung.
Im ausschreiben bei AutoScout und im Auto (Zettel hinter der Windschutzscheibe mit Eigenschaften ) stand dass er eine Alarmanlage,
Kurvenlicht und Start/Stop Automatik hat.
Bei der Probefahrt sagte ich, ob er die Automatik ausgeschaltet habe. Dann sagte er, die geht nur wenn ausreichend Kraftstoff drin wäre.
(Tankreichweite 20 km auf Reserve war der Fall)
Dies glaube ich nun mal und auf die funktion von der Alarmanlage (Unter dem Rückspiegel ist eine rote Leuchte) und des Kurvenlichtes, habe ich nicht geachtet.
Jetzt steht er eben bei mir daheim ( Bin von Berlin zu mir 670 km gefahren) und mir ist dies alles aufgefallen. Habe ich auf irgendetwas anspruch oder bin ich jetzt der angeschmierte, weil ich den Kaufvertrag unterschrieben habe ohne dies vorher zu Checken?
Gruß Flo