Eintragung durch Fahrzeugschein Kopie

  • Mahlzeit liebe Gemeinde,


    vorweg die SF habe ich genutzt, doch leider habe ich nichts passendes gefunden.


    Ich möchte per 21iger Einzelabnahme beim TÜV Nord meine Styling 95 eintragen lassen.


    Ich habe das Festigkeitsgutachten der Felgen, eine Reifenfreigabe und eine Kopie von einer Eintragung an einem Touring (ebenfalls E91) der diese Felgen bei der Dekra ohne probleme eingetragen bekommen hat.


    Weiß einer ob es überhaupt noch was bringt so eine Kopie zu besitzt und ob es dann leichter ist, diese Einzelabnahme durch zubekommen, denn es kann ja sein, dass der Prüfer Nein sagt ???


    Ich will die aber auf jeden fall eingetragen bekommen und keine Großartigen Probleme bekommen, aber an Hand der Daten die ich schon so sammeln gute, dürfte das doch kein Problem sein oder ?


    Das merkwürdige ist ja auch das so einen Eintragung bei der Dekra nur knapp 55€ kostet, aber diese ist nur in den Neuen Bundesländern für die 21iger zuständig.
    In den alten Bundesländern übernimmt das der TÜV und der will gleich 200€ für die Eintragung ? X( 8|

  • Was genau ist eigentlich deine frage?


    Dieser Beitrag wurde getapatalked

    Ich habe eine Menge meines Vermögens für Frauen, Alkohol und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest habe ich einfach so verprasst.


    - George Best -



    Gruß
    Arthur

  • Oh Sorry für das wirrwar ! :D


    Kann bei einer 21iger Abnahme eine Eintragung aus einer Kopie vom Fahrzeugschein (der genau diese Felgen mit den gleichen Reifen eingetragen bekommen hat) helfen ? ?(

  • Wie wäre es einfach deinen Prüfer beim TÜV Nord zu fragen, was er für die Eintragung benötigt, und ob es ihm ggf. etwas nützt, dass du eine Kopie vom Fahrzeugschein hast?


    Ansonsten läuft es doch wie immer:
    1 Frage, 3 Antworten, 4 Meinungen :P


    Viel Erfolg bei der Eintragung.

  • sry, aber 55 Taler für ´ne Abnahme durch DEKRA in den alten BL wirste nich kriegen.
    und egal wo und wer das macht, es bleibt ´ne 21er, das kostet halt (mehr) !


    ´ne Kopie kann helfen, muss aber nicht. -> den auserkorenen frägen was er möchte !

  • Ob es helfen kann? Ja, kann es. Ob es helfen muss? Nein, muss es nicht.


    Eine Abnahme nach §21 StVZO ist eine Einzelfallentscheidung, die von verschiedenen, individuellen Umständen abhängt- wie z.B. bereits vorausgegangenen Änderungen / Eintragungen (bis hin zum berüchtigten "schlechten Tag des Prüfers" ^^).


    Dadurch ist die Abnahme auch teurer als das vereinfachte Verfahren nach § 19(3).


    Ist jetzt sicherlich nicht die Antwort, die du erhofft hast, aber so siehts nun mal aus. Ich würd mir aber dennoch keinen großen Kopf machen, wenn du die aufgezählten Datenblätter hast und die Dinger nirgends anecken.





    edit: exbrummer war nen Tacken schneller, aber da haste es ja auch noch mal aus eindeutiger Expertenhand...

  • Danke für die Antworten.



    Ich hab doch gesehen, dass das nur 55€ bei den Jungs gekostet hat. :cursing:


    Ja ich werde nächste woche mal Berichten.