was machen zur Unfallinstandsetzung nach Wildschaden mit " Airbag offen "

  • Hallo Zusammen,


    nach einem Wildschaden ist leider der Fahrerairbag offen. Der Reparaturschaden an meinem D3 Bj 2007 hält sich mit Felge, Spurstange, Scheinwerfer und Kotflügel links wirklich im Rahmen. Bin verwundert dass da der Airbag auslöste?


    Nun möchte ich die Reparatur gerne selbst in Angriff nehmen. Habe bereits Neuen Airbag, Gurtstraffer, Anbauteile getauscht.


    Muß der Crashsensor ebenso getauscht werden? Wie erfolgt ein Steuergeräte Reset, einfach über Fehlerspeicher löschen oder muß das Steuergerät einem Hardware Reset unterzogen werden?


    Vielen vielen Dank.


    LG Christoph

  • Alles tauschen und dann sollte sich der Fehler löschen lassen


    Offiziell darfst du aber nicht an den Airbag ran..... :whistling:

    Codierungen, Hilfestellung und Einbau in LDK

  • FRAGE: warum willst du es selber machen?
    ist doch ein wildschaden,las es von deiner bmw werkstatt machen,wird doch von der versicherung bezahlt.
    du bekommst sogar ein leihwagen für die dauer der reparatur.

  • Hallo Christoph,


    der "Crashsensor" (eigentlich Airbagsteuergerät "ECU") wird nicht ausgetauscht.
    Der Fehler selbst wird, sofern alles korrekt verbaut, nicht mehr angezeigt, d.h. keine Airbagwarnlampe im Kombi.
    Im Fehlerspeicher selbst bleibt der Eintrag bestehen, dieser kann per Diagnosesoftware gelöscht werden.
    Für den Crashdatenspeicher gilt dies nicht.
    Dieser Speicher kann max. 3 - 5 Einträge (dies ist vom Steuergerät und Baujahr abhängig) enthalten.
    Danach kann auch der Fehlerspeicher nicht mehr zurückgesetzt werden.


    Meine "Vorredner" haben allerdings recht; offiziell darfst Du keinen Airbag ein- oder ausbauen.
    Außerdem unterstelle ich Dir "Laienkenntnisse", damit meine ich, dass Du den Schadensumfang nicht vollumfänglich
    einschätzen kannst. Das nehme ich natürlich zurück, falls Du tatsächlich Kenntnisse im Unfallschadensbereich haben solltest... :D
    Es kann durchaus mehr beschädigt sein, als das von Dir genannte.
    Dafür gibt es Gutachter, dessen Kosten in Deinem Fall ja die Versicherung übernimmt; sofern


    Du den Schaden gemeldet hast (Polizei oder Förster) bzw. nachweisen kannst, dass es ein Wildunfall war.


    Da der Airbag als auch der Gurtstraffer ausgelöst haben, gehe ich davon aus, dass Deine Geschwindigkeit über 27 km/h lag.
    Leider sagst Du nichts zu der Art von Wild, die Du erlegt hast...
    Ich nehme aber an, dass es mindestens ein Reh war, bei einem Hasen, Dachs oder Fuchs sollte der Airbag nicht auslösen.
    Außer die Geschwindigkeit und damit verbundene negative Beschleunigung haben die ECU veranlasst den Airbag zu zünden.


    Gruß
    Michael

  • Das nenne ich einmal eine Antwort.ich glaube er weis worüber er Spricht, und nicht so.Ich habe mal gelesen und habe mal Gehört.