Gebrachtwagenkauf, Gewährleistung und co

  • Hallo BMW Freunde,


    zum Jahresende noch einmal eine tolle Nachricht vom Freundlichen.... :fail:


    Folgendes: Ich habe mir dieses Jahr im März meinen E92 beim Gebrauchtwagenhändler gekauft.


    Nun ist mir heute gesagt worden, das der Sicherungskasten durchgebrannt ist und das kostet mich natürlich auch ein wenig Geld.


    Nun meine Frage, "habe ich eine Chance, das mir die dadurch entstandenen Kosten vom Händler bezahlt werden müssen?" --> auf Grund des Kaufes dieses Jahr ...


    der Händler muss mir ja eine Gewährleistung aussprechen...
    nun ist halt der Fall...dass das ganze schon über 6 Monate her ist...


    Kennt sich hier jmd von euch richtig gut aus und könnte mir sogar die Paragraphen sagen?


    Bitte nur hilfreiche Kommentare.


    Danke euch schon einmal


    Grüße

  • Der Kauf ist mehr als 6 Monate her, dass heist du bist in der Beweispflicht: vereinfacht gesagt, du musst beweisen, dass das Problem schon beim Kauf vorhanden war...das wird nicht leicht. Hat der Haendler dir nicht auch 1 Jahr Garantie gegeben? Da koennte eventuell etwas moeglich sein.

    Vegetarier essen meinem Essen das Essen weg!