Premiumselection - Werbegag???

  • Hallo alle zusammen.


    hab mir vor 3 Wochen nen 3 Jahre alten 325 (E90) bei nen BMW Händler gekauft.
    nach dem ersten mal putzen musste ich feststellen, dass die Stoßstange schon mal lackiert wurde, und dass auch nicht unbedingt professionel.
    Dann hab ich mal den Vorbesitzer angerufen. Der sagt mir dann, dass er einen Heckschaden mit 2.700 Euro hatte und dies bei der Leasingrücknahme angegeben hat.
    Wenn ich also nun logisch überlege, hat dieser besagte Vorbesitzer das reparieren lassen (mit Stoßstange wechslen), und die nachlackierte Stoßstange zeugt von einem weiteren Unfall oder?
    Als ich dass hörte hab ich mich erst mal zu meinem :) aufgemacht. Der meinte dann er habe von nichts gewusst, und sie selber ham das auch nicht gesehn.
    Also wenn ich das als Leihe sehe, und die haben ja angeblich das Ganze Auto poliert (nach angaben auf dem PREMIUM SELECTION Vertrag) müssten die doch dass sehen.
    (Meine Vermutung die sind selber drangefahren!!)


    Allein schon Lackränder, Matte Stellen im Lack, andere Lackstruktur (starke Orangenhaut) und ne Delle im Stoßfänger müssen doch auffallen oder?


    So jetzt meine Frage:


    Ich kann doch aus dem Vertrag zurücktreten und mein Auto wieder Hinstellen wenn ich 1000 Euro zahle.
    Muss ich dann auch was zahlen, wenn ich ein Unfallauto bekommen habe von dem ich nichts wusste?

    Lebensziel:
    :D Soweit kommen das mal n rotes Wägelchen mit nem Pferd drauf in der Garage steht!
    (Muss Scho blöd aussehen wenn a Gaul auf n Fiat Panda sitzt!) :gruebel:

  • HI HO,
    wie es genau ist, kann ich dir leider nicht sagen, aber was ich machen würd ist, deine Rechtschutzversicherung anrufen. Zusätzlich würd ich das Auto stehen lassen, sonst kommen die mit einer Wertminderung an, falls du doch das Auto zurückgeben kannst. Zum glück hast es ja nicht im Internet gekauft wo steht "Wie gesehen so gekauft". Nun kommt es glaub ich drauf an, wie man den vorschaden definiert, denn bagatell schäden, müssen nicht benannt werden.


    Wie gesagt am besten deine Rechtschutzversicherung anrufen die können dir genau erzählen was du machen kannst und nochwas.. wenn du dir einen anderen holst, macht das nicht am selben Autohaus :D


    Viel Erfolg..


    Mfg é ciao
    Christian

  • Hallo,


    dass ist echt ärgerlich.


    Wenn in Deinem Kaufvertrag nix von Vorschäden drin steht, sollte die Rückgabe kein Problem sein.


    Zur Sicherheit würde ich aber auch die Rechtschutz einschalten.


    Göran

  • also das kommt echt am vertrag an. wenn dort drinnen steht unfallfrei, isses klar. wenn aber gar nix drinnen steht, müsste eine klausel der art: zustand wie besichtigt, o.ä. drinnen stehen. und dann wirds haarig. aber wennst reechtsschutz hast, warum fragst nicht nen anwalt?
    aber ich würds so machen: wenn mir das auto taugt und sonst keine mängel sind, würd ich zum händler fahren mit der bitte er möge die stoßstange ordnungsgemäß reparieren, sonst trete ich vom verkauf zurück. der wird sich schon drauf einlassen denke ich ;)

  • Zum Thema Rücktritt ist die Rechtssprechung des BGH eindeutig. Erhebliche Unfallschäden muss der Verkäufer unaufgefordert mitteilen. Schäden über 1000 Euro sind erheblich. Unterläßt der Verkäufer diese Mitteilung, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Dabei ist es sogar unerheblich, ob der Verkäufer eine Privatperson oder ein Händler ist.


    Klauseln wie "gekauft, wie besichtigt" sind in einem solchen Fall bedeutungslos.


    Wie das mit der Nutzungsentschädigung aussieht, kann ich nicht beurteilen. Aber auch hier ist der BGH in der letzten Zeit sehr verbraucherfreundlich geworden.


    Allerdings befürchte ich, dass Du ohne Kampf und Rechtsanwalt nicht weiter kommst. Ein RA kann Dir die Frage mit dem Nutzungsentschädigung auch am besten beantworten und prüfen. Da rechen die Händler gerne zu ihren Vorteil.