Hallo Leute,
Nachdem im Februar 14 meine Steuerkette samt Anbauteile getauscht wurde auf Teilkulanz (1200 Eigenanteil) ist zum aktuellen Zeitpunkt die damalige Beanstandung wieder aktuell gleiches Geräusche wie damals.....nun meine Frage: hab ich Anspruch darauf das aufgrund dessen das ich mich in der Gewährleistungszeit befinde das da nachgebessert wird ?
Soweit ich weis gilt gesetzlich eine Gewährleistung auf Ersatzteile ? Danke im Voraus