Hallo Zusammen,
Ich habe eine Frage bezüglich meines Kaufvertrages.
Habe vor ca. 2 Wochen einen BMW 330xd bei einem Händler gekauft. Das Fahrzeug wurde im Kundenauftrag verkauft also ohne Garantie oder Gewährleistung. Im Kaufvertrag steht der Vorbesitzer halt wegen Kundenauftrag aber mit Stempel vom Autohaus.
Nun habe ich festgestellt das es beim fahren ruckelt und bin in eine Vertragswerkstatt.
Die habe nun gesagt das Verteilergetriebe sei defekt und das es nach 2 Wochen nicht sein kann sondern schon vorher gewesen sein muss. Als ich schon mal da war habe ich die Fahrzeug-Identifizierungs-Nummer checken lassen und es sei ein Unfallfahrzeug das bei BMW repariert wurde. Frontscheinwerfer und Frontschürze wurden wohl getauscht.
Das Auto wurde mir natürlich als Unfallfrei verkauft. Steht nicht im Kaufvertag aber mündlich unter Zeugen.
Hat man wohl eine Chance auf einen Rücktritt vom Kaufvertrag oder Erstattung der Reparatur?
Danke
MFG