Ruecktritt vom Kaufvertrag

  • Hallo Zusammen,



    Ich habe eine Frage bezüglich meines Kaufvertrages.


    Habe vor ca. 2 Wochen einen BMW 330xd bei einem Händler gekauft. Das Fahrzeug wurde im Kundenauftrag verkauft also ohne Garantie oder Gewährleistung. Im Kaufvertrag steht der Vorbesitzer halt wegen Kundenauftrag aber mit Stempel vom Autohaus.



    Nun habe ich festgestellt das es beim fahren ruckelt und bin in eine Vertragswerkstatt.


    Die habe nun gesagt das Verteilergetriebe sei defekt und das es nach 2 Wochen nicht sein kann sondern schon vorher gewesen sein muss. Als ich schon mal da war habe ich die Fahrzeug-Identifizierungs-Nummer checken lassen und es sei ein Unfallfahrzeug das bei BMW repariert wurde. Frontscheinwerfer und Frontschürze wurden wohl getauscht.


    Das Auto wurde mir natürlich als Unfallfrei verkauft. Steht nicht im Kaufvertag aber mündlich unter Zeugen.



    Hat man wohl eine Chance auf einen Rücktritt vom Kaufvertrag oder Erstattung der Reparatur?



    Danke



    MFG

  • Das kann dir alles ein Rechtsanwalt sagen!Wenn hier ein Jurist anwesend ist super, ansonsten darf hier niemand eine Rechtsberatung machen.
    Meine Persönliche Empfehlung dazu? Den Händler mit konfrontieren und wenn er auf stur schaltet, Rechtschutz anrufen! Im ersten falle der Gewährleistung muss man dem Händler die Möglichkeit geben nachzubessern. In deinem fall wurde die Gewährleistung umgangen und auch da wirst Du einen Rechtsbeistand brauchen.


    Grüße

    Wo ist der Balkon? ich muss zu meinem Volk sprechen!

  • Wenn du Rechtschutz hast nen Anwalt fragen. Wenn kein Rechtschutz vorhanden ist, ein paar € investieren und trotzdem nen Anwalt fragen.

  • Die Laufleistung beträgt?

    2007 E92 325i | SPACE GREY | INDIVIDUAL MERINO COHIBABROWN | BBS CH-R BLACK 9x20 - 10.5x20
    KW VARIANT II | E9x M3 SUSPENSION PARTS | E93 M3 FRONT ANTI-SWAY BAR | CDV DELETE
    CIC RETROFIT | COMBOX RETROFIT | JBBFE III (D-CAN) RETROFIT
    DIAGNOSE BLOCKER | iDRIVE DATA DISPLAY

  • Es ist mir klar, dass das dir jetzt auch nichts mehr nutzt, aber man kauft kein Auto im Kundenauftrag. Das ist nur eine Methode, die Garantie zu verweigern, sonst nichts - warum, sieht man hier ja.
    Entweder von Privat, wenn der Vorbesitzer das Auto lange genug hatte, und man dem dann auf den Zahn fühlen kann, wie er das gefahren und gepflegt hat,
    oder man kauft vom Händler - Teppich- und Kiesplatzhändler muss man meistens ausschließen.


    Lass das Auto mal noch auf den Km-Stand checken.

    Never attribute to malice that which is adequately explained by stupidity.

  • Die Laufleistung beträgt 200.000 km bin noch keine 1000 km gefahren.


    Ich habe bereits die Rechtsberatung vom ADAC in Anspruch genommen die sagten das ich ein Brief hin schreiben soll und dann abwarten wie der Händler drauf reagiert. Dann muss man wahrscheinlich einen Anwalt einschalten weil der Händler sich eh quer stellen wird. Nur die Sachen ist halt ob man überhaupt eine Chance hat. Habe natürlich keine Rechtsschutzversicherung und Anwälte sind dann natürlich sehr teuer. Ob das dann überhaupt lohnt.

  • Die Laufleistung beträgt 200.000 km bin noch keine 1000 km gefahren.


    Sind Unterlagen über einen Wechsel des Verteilergetriebeöls vorhanden?
    Dieses sollte alle 70-80 tkm getauscht werden, sonst ist ein Schaden unumgänglich...

    2007 E92 325i | SPACE GREY | INDIVIDUAL MERINO COHIBABROWN | BBS CH-R BLACK 9x20 - 10.5x20
    KW VARIANT II | E9x M3 SUSPENSION PARTS | E93 M3 FRONT ANTI-SWAY BAR | CDV DELETE
    CIC RETROFIT | COMBOX RETROFIT | JBBFE III (D-CAN) RETROFIT
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