Guten Abend Gemeinde,
kurz zum Hintergrund, BMW e91 beim Händler gekauft und kurz drauf laut BMW Werkstatt Motorschaden.
Händler holt das Fahrzeug und behauptet alles nach 3 Wochen gerichtet zu haben, angeblich kein Motorschaden nur diverse Teile verschliessen. Abrechnung sollte über die Gebrauchtwagen Garantie und rest Gewährleistung vom Händler laufen.
Nach wenigen Woche bekomme ich bei einem Service Termin bei BMW mit das alle fehler wieder im Fehlerspeicher hinterlegt sind und laut Gebrauchtwagen Garantie hat der Händler bis heute keine Rechnung an die geschickt.
Meine Vermutung es wurde garnichts gemacht.
Meine frage jetzt, muss der Händler mir bei einer Gebrauchtwagen Reparatur auf Gewährleistung eine Rechnung oder irgendeinen Nachweis ausstellen?
Danke schonmal.