Händler "stellt sich quer"!

  • Einen schönen Gruß euch allen.
    In der Hoffnung das mir jemand einen guten Rat geben kann;
    Der Händler von dem ich unlängst mein Coupé gekauft habe, bringt mich um meinen letzten Nerv!
    Schon nach der Probefahrt habe ich Ihn darauf aufmerksam gemacht, das laut Bc. "ein" Service fällig ist und das Auto stark nach rechts zieht. Seine Antwort darauf; kein Problem er würde sich darum kümmern. Als ich das Auto dann abholen wollte, kam die gleiche Meldung im Bc.! "Das müsse ein Fehler sein, schließlich war der Wagen noch im Dezember bei BMW zur Inspektion, und die haben bestimmt was falsch gemacht oder vergessen. Er kümmert sich darum, und meldet sich." Das andere Problem sei gelöst, lag am unterschiedlichen Luftdruck in den Reifen. Die beiden Reifen vorne sind abgefahren, das habe ich gesehen und in Kauf genommen. Das der "Geradeauslauf" immer noch nicht 100% war, habe ich darauf zurückgeführt. Bereits am zweiten Tag habe ich festgestellt, das der Wagen Waschwasser verliert. Ich habe Ihn natürlich sofort angerufen und es Ihm berichtet, er tat es als Kleinigkeit ab!
    Nun nach langem Hin und Her, war ich nun gestern in einer Werkstatt mit der er zusammen arbeitet um die Fehler zu beheben. Öl und Bremsflüssigkeit wurden gewechselt, das Problem mit dem Waschwasser wurde nicht angegangen. Vielmehr sagte mir der Mechaniker, dass die Spur unbedingt eingestellt werden muss sobald neue Reifen drauf sind. Ein Reifen ist sogar innen gefährlich abgenutzt und könnte jederzeit platzen!
    Jetzt hat mir der Händler gesagt, die ganze "Aktion" wäre lediglich ein Entgegenkommen seinerseits, und er hätte das garnicht zahlen müssen! Ich habe die Vermutung das er mich für völlig blöd hällt!?
    Ich frage mich nun ob ich mich schriftlich an Ihn wenden soll, oder gleich zum Anwalt gehen soll? Telefonisch bin ich nicht mehr gewillt mit Ihm zu sprechen, da ich mir sicher bin das es nichts bringen wird.
    Über jeden Rat bin ich dankbar!

  • Ich hatte/habe ein ähnliches Problem wie du.
    Hatte mein Auto mit diversen Interieurs beim Händler gekauft, die aber nicht da sind(Freisprecheinrichtung, Standheizung, etc.) Standheizung hat er nach einem Jahr zähneknirschend nachrüsten müssen( habe eine nagelneue Eberspächer drin). Der Verkäufer hat sich auch hin und her gewunden. Bei mir geht alles über den Anwalt, demnächst gibt's noch Gerichtstermin. Es sind mir Kosten entstanden, die will ich haben. Der Rest geht auf Schadenersatz, bezahlt habe ich es ja im Voraus.
    Telefonieren ist immer Mist-> Aussage gegen Aussage. Mach alles per Email ! Da kannst du alles belegen. Ich würde sagen, wenn er sich so geäußert hat, wird es wohl eher mit Anwalt mehr Sinn machen.
    Jeder Händler hat eigentlich eine Einjährige Gewährleistungspflicht! Das ist Gesetz. Du mußt Ihm aber Nachbesserungsmöglichkeit geben. Wenn es wirklich nicht geht, mußt du juristischen Beistand dir nehmen.
    Bei der Leistung und deiner Spur, und den extremen Rädern????? Das kann fatale Folgen nehmen-> nicht STVO konform.

  • Erstmal vielen Dank für eure Ratschläge! :thumbsup:
    Das war ehrlich gesagt auch mein Gedanke. Ich denke ich werde Ihm mal erst schreiben, mit der Bitte um Stellungnahme. Je nach dem wie er sich äußert, dann halt zum Anwalt wenn er weiter seine Linie fährt.
    Was wäre denn wohl besser; schriftlich per Post und Einschreiben, oder Mail?

  • Einschreiben Fax mit Sendebericht ! oder Mail mit Empfangsbestätigung !

  • Mail mit Empfangsbestätigung ist nicht viel wert. Auf der sicheren Seite bist du mit Einschreiben + Rückschein.


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