Vergütung für Anfahrt zum Händler bei Garantie-Service???

  • Hi,


    mein Wagen hab ich im April 08 neu gekauft. Also hab ich ja 2 Jahre Garantie.


    Jetzt muss ich morgen zum Service weil die Motorkontrollleuchte aufleuchet, war schonmal, denke wieder die Lambda Sonde defekt.
    Mein Händler ist ca. 35km weg, also hin und zurück fahr ich bald 70 km


    kann man diese fahrtkosten (also sprit) irgendwie von denen anfordern das die das bezahlen oder so, ist ja noch Garantie und normalerweise jegliche anfallenden kosten von verkäufer zu tragen? :)

  • Wäre mir neu und finde ich oberpeinlich... Sorry... Nen BMW fahren und dann kein Geld fürs benzin bei 70km???? Willste, dass sie dir den tank wieder auffüllen, wenn sie mit deinem Auto ne Probefahrt gemacht haben? Oder am besten noch ne Entschädigung für die Kilometer die jetzt mehr drauf sind? :meinung:

    Made in East Germany - the bitch


    Zum Gedenken an Robert Müller († 21.05.2009) - du warst ein großer Sportler und Mensch :traurig2:

  • das wäre mir zu peinlich beim Freundlichen zu erfragen. So nötlg kann ich es doch nicht haben.

  • HI HO,
    nichtmal Ferrari oder Porsche bietet dir sowas an, obwohl du da über 100 000 € fürn Audo hinblätterst :D.


    Mfg é Ciao
    Christian

  • Na ja, so abwegig finde ich die Frage nicht.........................:


    Es ist schon ärgerlich, wenn man 70km "unnütz" fahren muß............Ich bin selbständig, da ist für mich die Zeitfrage noch viel relevanter............
    Daher habe ich mit meinem Freundlichen vereinbart, daß das Auto abgeholt und wieder gebracht wird; die Kilometer sind mir persönlich nicht so wichtig.

  • Also nachdem es BMW doch auch nicht peinlich ist z.B. für einen Liter ÖL 20,- € zu berechnen oder auch z-B. für eine Stunde KFZ-Mechanker 155,- € zu verlangen stellst sich schon die Frage wieso es einem Kunden peinlich sein sollte ebenfalls etwas zu verlangen.



    Hätte das Auto keinen Mangel der über die Garantie abgedeckt ist, wäre auch keine 70 km Fahrt notwendig.


    Also wer ist nun der Verursacher der Kosten, natürlich BMW!!
    Welches sachliche Argument spricht nun dagegen, die Kosten dem in Rechnung zu stellen, der die Kosten auch verursacht hat!!!



    Gruss
    Andreas

  • Im Prinzip hast Du recht, aber leider gibt es das Kleingeschriebene.......................
    Die Garantie erstreckt sich (bei allen Herstellern - nicht nur bei BMW) auf die "reinen" Reparaturkosten. Nicht auf die "Begleitkosten". Es ist ja eh schon ein "Entgegenkommen" von BMW, daß während der Rep.Zeit ein kostenloser Leihwagen zur Verfügung gestellt wird.

  • Zwingt Dich wegen einer Kontrollleuchte einer zu diesem Händler zu fahren?? Gibt es keinen in der Nähe?? Oder hast doch Angst, dass es mehr sein könnte??


    Versuch es, aber was bringen Dir die nichtmal 20 Euro? Wahrscheinlich taucht auf der nächsten Rechnung dann dieser Punkt auf:


    Wischwasserauffüllen durch KFZ-Meister 5 Minuten a 2 € = 10 Euro
    2 Liter Wasser mit Konzentrat zu 9,95 €/Liter = 19,90 Euro


    Da hast dann echt was gewonnen :D Meine persönliche Meinung kannst vielleicht zwischen den Zeilen lesen ...

  • Generell muß ich "eyes" und "wat" recht geben.



    Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Sachen, das haben mir damals auf der Uni auch meine Professoren (waren alle Richter) gesagt.



    Es ist natürlich ärgerlich wenn irgendetwas am Auto nicht passt (Fehler von BMW) und einem Kosten entstehen.



    Selbst wenn Dir Dein Händler 0,30 € je Kilomter zahlen würde, kannst Du davon ausgehen, dass er sich eventuell das Geld irgendwie wiederholt. "wat" hat ja das eine oder andere Beispiel aufgeführt.
    Jetzt hoffe ich mal für Dich das dies eine einmalige Aktion war.


    Gruss


    Andreas