Schuldfrage bei Parkplatzrempler

  • Hallo Zusammen,


    ich hatte vor kurzem einen Parkplatzrempler.
    Ich wollte mit meinem 320d rückwärts aus einer Straße mit mehreren Parkbuchten fahren(da kein Parkplatz mehr frei war). Genau in diesem Moment wollte ein Audi, ebenfalls rückwärts, in diese Straße einfahren um zu wenden. Blöderweise war dieser genau im Totenwinkel, sodass ich ihn erst sah als es schon zu spät war. Kurz gesagt wir haben uns jeweils am linken Heck "berührt".


    Ich habe nun meinen Schaden bei seiner Versicherung und er seinen Schaden bei meiner gemeldet. Nun geht es um die Schuldfrage, der Unfallgegner ist laut eigener Aussage schon gestanden als es gekracht hat(das kann ich aber nicht bestätigen). Jedenfalls kann er mich auch erst relativ spät gesehen haben.


    Was denkt ihr? Bin ich zu 100% schuld, oder bekommt der Unfallgegner eine Teilschuld?


    Und was meint ihr, was ist alles kaputt?


    Danke schon mal für eure Meinungen.


    Gruß,
    heiglberger

  • Ich denke, da beide rückwärts gefahren sind und ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben und zudem Aussage gegen Aussage steht: 50:50


    Also du 50% deines Schadens von seiner Versicherung und er 50% seines Schadens von deiner Versicherung. D.h. 50% deines Schadens sowie Hochstufung deiner HP bleiben bei dir hängen.


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  • Nun geht es um die Schuldfrage, der Unfallgegner ist laut eigener Aussage schon gestanden als es gekracht hat(das kann ich aber nicht bestätigen). Jedenfalls kann er mich auch erst relativ spät gesehen haben.


    Zu der Frage mal kurz gegoogelt:
    http://blog.burhoff.de/2016/02…eht-kein-anscheinsbeweis/


    Denke auch, dass das auf 50:50 herauslaufen wird. Freuen sich die Versicherungen, weil ihr somit beide in der SFK steigt ...


    Naja, bin kein Jurist. Vergleiche nochmal hier:
    http://www.verkehrslexikon.de/…eis_Rueckwaertsfahren.php


    Und hier klingt das aber anders :D Wie gesagt, bin kein Jurist und im Zweifel entscheidet sowas dann das Gericht ...


    https://www.welt.de/finanzen/v…de-rueckwaertsfahren.html

  • Denke auch, dass das auf 50:50 herauslaufen wird. Freuen sich die Versicherungen, weil ihr somit beide in der SFK steigt ...


    muss nicht sein. kann stattdessen auch direkt die kündigung kommen.


    hat jeder versicherer das recht dazu im schadenfall.

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  • Mag sein, aber trotzdem wird der SF belastet, auch beim dann neuen Versicherer.

  • Mag sein, aber trotzdem wird der SF belastet, auch beim dann neuen Versicherer.


    hab ich auch nie das gegenteil behauptet ;)


    ich arbeite in der branche, ich kenn die abläufe :)

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  • Zitat

    muss nicht sein. kann stattdessen auch direkt die kündigung kommen.


    hat jeder versicherer das recht dazu im schadenfall.


    Der Versicherer kündigt und man steigt nicht?
    Die Kündigung seitens der Versicherung wird dann aber sicher gut negativ bewertet, oder?



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  • wie erwähnt, doch, der schaden wird dem neuen versicherer natürlich gemeldet.


    es ging nur um seine aussage das die versicherung sich freut weil sie mehr beitrag kassiert.


    manche wollen das nicht und kündigen dich halt.


    und ja beim neuen versicherer kommt das natürlich nicht so gut an.


    deswegen sollte man versuchen zu erwirken das man selber kündigt und sich die versicherung darauf einlässt.
    manche machen das. manche stellen sich da grundsätzlich quer

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  • Darum gehts ja aber in dem Thread gar nicht (vorrangig) :D


    Sondern viel mehr darum, wer Schuld hat. Und nachdem, was ich da so gelesen und verlinkt habe, hat sich die Rechtslage da in letzter Zeit geändert. Früher wars wohl egal, ob einer steht oder nicht, wenn beide zuvor rückwärts gefahren sind.


    Die Frage ist dann noch, ob denn der Gegner beweisen kann, dass er stand?! Gibt es Zeugen oder Filmmaterial? Eindeutige Spuren?