Was eine Scheisse!! Eben einen Unfall auf einem P-platz gehabt!!!

  • War eben in der Disse um einen Kumpel abzuholen. Naja fahre da so auf dem Parkplatz im Karré, weil er noch drin war und auf einmal spring mir so ein Renault Megané vor die Schnauze!! Ich hatte vorfahrt (Rechts-vor-Links), habe aber noch rechtzeitig gebremst, sodass ich ihn nur leicht am vorderen Kotflügel erwischt hab.


    Fazit: Bei mir ist das Nummerschild leicht eingedrückt (zum Glück nicht mehr), bei ihm ist der Plastikkotflügel leicht gesprungen und hat einen kleinen Riss. Nebenbei noch ein paar kleine Kratzer auf dem Koti, mehr nicht.
    Der Typ war sehr nett und wollte auch keine Polizei rufen. Haben nur Adressen ausgetauscht, mehr nicht. Ich hatte den Eindruck, dass er etwas schiss hatte, weil ich ja vorfahrt hatte!


    Naja, wie gesagt die Schäden sind zum Glück minimal. Bei meinem nur ein eingedrücktes Nummernschild, bei ihm ist der Koti leicht gerissen, sieht man aber garnicht.


    Meint ihr da kommt noch was?? Kein bock auf irgendwelchen Papierkramm...


    Bilder:


    [Blockierte Grafik: http://img687.imageshack.us/img687/1545/unbenanntvs.jpg]

    Wozu Bremsen??? Macht doch nur die Felgen dreckig!!! :meinung:

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  • Naja, hatte auch mal einen Auffahrunfall an der Ampel und haben das auch ohne Polizei geregelt, war auch kein Problem.


    Aber generell sagt man ja das man immer die Polizei dazuziehen sollte :mundzu:

    Gruß Hendric


    Bei Interesse am Umbau von Abgasanlagen => PN :thumbup:

  • Also ich habe gelernt, dass auch auf einem Parkplatz die Regel "RECHTS-VOR-LINKS" gilt. Weiss ja nicht wie das bei dir war...

    Wozu Bremsen??? Macht doch nur die Felgen dreckig!!! :meinung:

  • Gibts nicht vor den meisten Parkplätzen die netten Schilder mit "Es gelten die allgemeinen Stvo Regeln" oder so?
    Dann müsste zumindest auf diesen doch die Rechts vor Links Regel durchgehen... denke ich mal. :gruebel:

  • Solche Bagatellunfälle gehen doch meist ohne Probleme über die Bühne. Da würde ich mir nicht zu viele Gedanken machen und wenn doch was kommt, ab zum Anwalt.

  • das Problem ist das auf nem Parkplatz nicht rechts vor links gilt sondern "Vielmehr herrsche der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme"


    Völlig richtig. Im Gegensatz zum allgemeinen Irrglauben gilt r v l nur in Ausnahmefällen.

  • Völlig richtig. Im Gegensatz zum allgemeinen Irrglauben gilt r v l nur in Ausnahmefällen.

    :dito: Jo und zwar nur wenn darauf Hingewiesen wird mit dem Schild. Aber wenn du Glück hast und das der andere nicht weiss ist ja für dich alles in ordnung.


    MFG