Fahrzeug nach Umzug ummelden, Kennzeichen mit nehmen, Strafe?

  • Hallo,


    aufgrund meines Umzugs muß ich nun auch mein Auto ummelden. Seit einiger Zeit gibt es eine Neuregelung nach der man sein Kennzeichen mitnehmen kann, wenn man im Bundesland umzieht. In Hessen geht das schon.
    Weiß jemand wann das in Thüringen kommt?
    Was für eine Strafe erwartet mich wenn ich das Auto nicht ummelde.
    Im Moment ist er an meinem Zweitwohnsitz angemeldet, also bin ich auch bei Verkehrsverstößer erreichbar.


    Grüße Marco

  • Weil man das Fahrzeug dort anmelden muß wo man die meiste Zeit ist.
    Sonst könnte man ja so ungünstigen Regionalklassen entgehen.


    Grüße Marco

  • Es is richtig, dass das Fahrzeug auf den Hauptwohnsitz angemeldet sein muss. Eine Strafe kostest es nach meinem Wissenstand nicht. Kann nur sein, dass man Post von der Zulassungsstelle kriegt, das Auto umzumelden. Und die können da Gebühren erheben.

  • hm, dann lass ichs einfach drauf ankommen. Versicherung etc. laufen auch auf den Zweitwohnsitz (bei meinen Eltern @home)


    Bisher gab es bei den Polizeikontrollen noch keine Schwierigkeiten. Personalausweis hat den Hauptwohnsitz, Fahrzeugschein den Zweitwohnsitz. Aber gut zu wissen, dass er eigentlich auf den Hauptwohnsitz angemeldet sein müsste.

  • Es is richtig, dass das Fahrzeug auf den Hauptwohnsitz angemeldet sein muss. Eine Strafe kostest es nach meinem Wissenstand nicht. Kann nur sein, dass man Post von der Zulassungsstelle kriegt, das Auto umzumelden. Und die können da Gebühren erheben.


    So in etwa gings mir. Wollte mein Ulmer Kennzeichen behalten nachdem ich nach Neu-Ulm gezogen bin.
    Nen halbes Jahr später kam nen Brief vom Amt, das ich unverzüglich mein Auto ummelden soll (da ich ja die Regionalklasse umgehe :eek: )
    Glaub 40€ war die Gebühr und 10 Tage nach Umzug ist die Frist zum ummelden

    mfg
    flo320d






    Glaubenskrieg ist, wenn sich erwachsene Menschen darüber streiten, wer den besseren, imaginaeren Freund hat.

  • So in etwa gings mir. Wollte mein Ulmer Kennzeichen behalten nachdem ich nach Neu-Ulm gezogen bin.
    Nen halbes Jahr später kam nen Brief vom Amt, das ich unverzüglich mein Auto ummelden soll (da ich ja die Regionalklasse umgehe :eek: )
    Glaub 40? war die Gebühr und 10 Tage nach Umzug ist die Frist zum ummelden


    :dito:

  • Bei mir wie folgt:


    Erstwohnsitz: GZ


    Zweitwohnsitz: UL


    Ich wollte eigentlich UL, da günstigere RL -> Aussage Amt: Es ist nicht zulässig das Fahrzeug im LK des Zweitwohnsitzes anzumelden


    ~ Hätte sich wohl bei 40 EUR Gebühr sowieso nicht gelohnt!

  • hallo!


    Meines Wissens geht das mit dem Nummernschild-behalten nur innerhalb eines Bundeslandes. Wenn ich mich richtig erinnere ist Ulm BW und Neu-Ulm Bayern. Somit kann das nicht klappen.


    Wir haben das Problem ebenfalls beim Auto meiner Frau. Sie hat allerdings nur den 1. gegen den 2.Wohnsitz (und umgekehrt) getauscht. Das war etwa Ende September. Bisher gab es keine Probleme. Selbst ein Knöllchen für 8km/h außerorts zu schnell kam bei Ihren Eltern (2.Wohnsitz) an. :whistling:
    Im Sommer kommt wohl ein Neuer, der dann auch am neuen Erstwohnsitz angemeldet wird.


    Allerdings habe ich etwas von einer Übergangsfrist gehört. Autos mit Anmeldung vor einem Stichtag würde die neue Regelung nicht treffen. Leider habe ich den Stichtag wieder vergessen und finde auch nichts im Netz dazu.


    CU
    Fedi