Hey Leute,
hab heut vormittag nen Auto, Audi A6 VFL, gesehen mit original TFL im Hauptscheinwerfer und zusätzlich solch LED-TFL in der Schürze. Mich würde einfach nur interessieren, ob das zulässig ist. Kennt sich da jemand von euch aus?
Gruß, Ralph
Hey Leute,
hab heut vormittag nen Auto, Audi A6 VFL, gesehen mit original TFL im Hauptscheinwerfer und zusätzlich solch LED-TFL in der Schürze. Mich würde einfach nur interessieren, ob das zulässig ist. Kennt sich da jemand von euch aus?
Gruß, Ralph
Hallo!
Laut Anlage zum § 49a STVZO (lichttechnische Einrichtungen) sind zwei TFL zulässig. Das heißt, es darf nur ein Paar vorhanden sein.
genau das wollte ich wissen. Danke
Grüße, Ralph