servus liebes forum sind die gedimmten blinker nun erlaub oder nicht??? ich hab jetzt schon so viele meinungen gehört!!! ich hab da mal was gefunden
StVZVo:
"6.18.7 Elektrische Schaltung
Bei Fahrzeugen der Klassen M1 und N1, die kürzer als 6 m sind, dürfen gelbe
Seitenmarkierungsleuchten auch Blinklicht ausstrahlen, sofern sie synchron und
mit der selben Frequenz wie die Fahrtrichtungsanzeiger auf derselben Seite blinken.
Die elektrische Schaltung muß so ausgeführt sein, daß die Begrenzungsleuchten, die Schlußleuchten, die gegebenenfalls vorhandenen Umrißleuchten, die gegebenenfalls vorhandenen Seitenmarkierungsleuchten und die Kennzeichenleuchte nur gleichzeitig ein- und ausgeschaltet werden können. Diese Vorschrift gilt nicht, wenn Begrenzungsleuchten und Schlußleuchten wie auch Seitenmarkierungsleuchten, die mit diesen Leuchten kombiniert oder ineinandergebaut sind, als Parkleuchten verwendet werden."