Zubehörscheinwerfer: von Halogen ------> Xenon ?

  • hi leute,


    ich würde gerne wissen, ob es vllt möglich wäre diese Zubehörscheinwerfer


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    von Halogen auf Xenon aufrüsten? Ich habe diese scheinwerfer jetzt schon seid nem halben jahr und bin sehr zufrieden...kann aber sehr sehr günstig an die scheinwerfer-reinigungsanlage kommen. dann würden mir nur noch die leuchtweitenregulierung und die xenon-brenner fehlen...diese kosten auch nich gerade viel.


    somit wärs doch auch legal oder? die scheinwerfer haben auch ne linse...sodass keiner geblendet werden würde.


    könnte man das leicht umsetzen?


    ich bitte um hilfreiche antworten..bitte keine klugscheißer-antworten wie zb .: kauf ein neues auto mit xenon usw...
    ich brauchs nicht unbedingt, würde aber gerne wissen ob es so gehen würde.


    danke im voraus


    mfg alex

  • Ohne es genau zu wissen: Ich bin mir sehr sehr sicher das so eine nachträgliche Änderung nie im Leben eintragungsfähig ist und damit illegal.


    SR

  • Der Scheinwerfer hat eine gewisse Freigabe und da zählt Xenon nicht dazu ;) Wenn dann nur mit neuen zugelassenen Scheinwerfern.

    Gruß Hendric


    Bei Interesse am Umbau von Abgasanlagen => PN :thumbup:

  • Egal wie Xenon hat man oder man hat es nicht.
    Xenon nachrüsten ist einfach selbst mit gebrauchten Teilen sehr teuer und aufwendig. Unter nem 1000er kommt man da nicht weg würde ich sagen. Ob es das Wert ist?


    Allerdings würde so ein Nachrüstsatz in einem Linsenscheinwerfer mit max. 4000k auch niemandem auffallen wenn sie so eingestellt sind, dass sie nicht blenden. ABER: damit ist der Verlust der ABE sicher, da mehr Licht eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer sein kann. Das ganze trifft auf die netten Narva Rally Birnchen auch zu.
    Punkte und Bußgeld sind marginal, aber im Falle eines Unfalls bedeutet das Haftpflichtschaden -5000€, Kaskoschaden kein Versicherungsschutz.


    FAZIT: Ich würds lassen.

  • Zitat von »th135«
    Kaskoschaden kein Versicherungsschutz.



    falsch!!! Versicherungsschutz besteht immer! ;)


    Grundsätzlich besteht er nimmer.


    Nur in der Haftpflicht ist die Versicherungs verpflichtet zu zahlen, da diese ja den Unfallgegner gesetzlich schützt. (Allerdings Regress von 5000€ sicher)
    Bei der Kaskoversicherung kommt kein Cent rüber.
    Möglich ist es hinterher durch vereidigte Gerichtsgutachter nachzuweisen, dass zwischen dem Umbau und dem Unfall kein Kausalzusammenhang bestand. Dann könnte man vor Gericht eine Zahlung seitens der Versicherung erwirken. Bei 'nem hohen Kaskoschaden könnte sich das rechnen. Besser man vermeidet sowas aber :P


    (Ergibt sich im Wesentlichen durch § 26 VVG (Leistungsfreiheit durch Gefahrerhöhung) i.V.m. § 23 VVG (Gefahrerhöhung) i.V.m. aktueller Rechsprechung)