Hey Leudde,
schaut euch mal die Seite an. Speziell die Scheinwerfer, die sind seitlich abgeklebt. Was würde der TÜV hier bei uns sagen bzw. die Rennleitung?
VG Jo
Hey Leudde,
schaut euch mal die Seite an. Speziell die Scheinwerfer, die sind seitlich abgeklebt. Was würde der TÜV hier bei uns sagen bzw. die Rennleitung?
VG Jo
Es darf nichts ins Lichtfeld kommen. Da, so wie es aussieht, nur diese "Ränder" abgeklebt sind, könntest du vielleicht sogar durch den TÜV kommen.
Ob das aber an sich legal ist bezweifel ich sehr.
Finde, es sieht gut aus. Einfach mal anbringen und ab zum TÜV? Zur Not vor Ort entfernen. So gut der Scheinwerfer im Original aussieht. Das ist das einzige was mich dort ab Werk so stört. Oder hat man andere Möglichkeiten, welche keinen TÜV-Segen benötigen
Jo
Das einfachste ist, wenn du mit dem Bild zum TÜV fährst und nachfrägst.
Aber mir will das net gefallen
Also zumindest darf das Abblendlicht nicht eingeschränkt werden. Am besten aber wirklich einfach kurz mal beim TÜV vorbei. Bauchst ja auch vorher nix ankleben. Einfach nachfragen, ob es erlaubt wäre genau diese Partien (in diesem Fall Blinker) abzukleben
Da sagt keiner was denke ich. Beeinträchtig das Abblendlicht ja nicht
Wenn die Lösung ist so nah, .......
Ja, mach ich ma. Was mich an denen nur nervt ist, das der Platz leer steht, die aber für ne Frage hier einen Termin vergeben
Man hat eigentlich keinen Bock dahin, obwohl die 200m entfernt sind von meiner Bude aus. Ich probier mal mein Glück morgen.
Jo
Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass man so mir nichts dir nichts an dem Scheinwerfer rumkleben darf. Das würde ja so gar nicht zu Deutschland passen...
Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren
´ne offizielle Freigabe dazu wird´s vom TÜV nich geben,
das wird allenfalls geduldet / toleriert / übersehen.
(wenn der Lichtaustritt davon nich betroffen is)
könnte aber beim LCI mit den Seitenmarkierungsleuchten schon wieder anders sein.
wobei das mMn albern is / wäre ( wer braucht die ? )
andererseits: zugelassene Blenden verdecken den Krempel ja auch, von daher: wtfc ?
Naja aber diese Blenden sind ja wie du schon sagst zugelassen, also haste auch ne ABE dafür. Bei ner Folie ist ja nicht sichergestellt, dass sie auch genau dort angebracht wird, wo sie eigentlich hin soll. Ich tippe mal auf nicht zugelassen, aber wo kein Kläger, da bekanntlich auch kein Richter