Scheinwerfer Seitlich abgeklebt! Ist das hier auch machbar?

  • Hey Leudde,


    schaut euch mal die Seite an. Speziell die Scheinwerfer, die sind seitlich abgeklebt. Was würde der TÜV hier bei uns sagen bzw. die Rennleitung? ?(



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    VG Jo

  • Es darf nichts ins Lichtfeld kommen. Da, so wie es aussieht, nur diese "Ränder" abgeklebt sind, könntest du vielleicht sogar durch den TÜV kommen.
    Ob das aber an sich legal ist bezweifel ich sehr.

    "The thing about quotes on the internet is you cannot confirm their validity." - Abraham Lincoln

  • Finde, es sieht gut aus. Einfach mal anbringen und ab zum TÜV? Zur Not vor Ort entfernen. So gut der Scheinwerfer im Original aussieht. Das ist das einzige was mich dort ab Werk so stört. Oder hat man andere Möglichkeiten, welche keinen TÜV-Segen benötigen


    Jo

  • Das einfachste ist, wenn du mit dem Bild zum TÜV fährst und nachfrägst. :D


    Aber mir will das net gefallen :whistling:

  • Also zumindest darf das Abblendlicht nicht eingeschränkt werden. Am besten aber wirklich einfach kurz mal beim TÜV vorbei. Bauchst ja auch vorher nix ankleben. Einfach nachfragen, ob es erlaubt wäre genau diese Partien (in diesem Fall Blinker) abzukleben

    Ich habe eine Menge meines Vermögens für Frauen, Alkohol und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest habe ich einfach so verprasst.


    - George Best -



    Gruß
    Arthur

  • Da sagt keiner was denke ich. Beeinträchtig das Abblendlicht ja nicht ;)

    Gruß Markus :)


    Ihr braucht Hilfe jeglicher Art???
    Wir (mein Papa & ich) bauen alles für Euch um, Schweissen jeglicher Art, Karosserie jeglicher Art, Turbolader Umbauten, LLK‘s Umbauten usw, alles ist möglich.



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  • Wenn die Lösung ist so nah, ....... :fail:
    Ja, mach ich ma. Was mich an denen nur nervt ist, das der Platz leer steht, die aber für ne Frage hier einen Termin vergeben :thumbsup:
    Man hat eigentlich keinen Bock dahin, obwohl die 200m entfernt sind von meiner Bude aus. Ich probier mal mein Glück morgen.


    Jo

  • Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass man so mir nichts dir nichts an dem Scheinwerfer rumkleben darf. Das würde ja so gar nicht zu Deutschland passen...
    Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren

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    Gruß
    Arthur

  • ´ne offizielle Freigabe dazu wird´s vom TÜV nich geben,
    das wird allenfalls geduldet / toleriert / übersehen.
    (wenn der Lichtaustritt davon nich betroffen is)


    könnte aber beim LCI mit den Seitenmarkierungsleuchten schon wieder anders sein.
    wobei das mMn albern is / wäre ( wer braucht die ? )


    andererseits: zugelassene Blenden verdecken den Krempel ja auch, von daher: wtfc ?

  • Naja aber diese Blenden sind ja wie du schon sagst zugelassen, also haste auch ne ABE dafür. Bei ner Folie ist ja nicht sichergestellt, dass sie auch genau dort angebracht wird, wo sie eigentlich hin soll. Ich tippe mal auf nicht zugelassen, aber wo kein Kläger, da bekanntlich auch kein Richter

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    Gruß
    Arthur