Sammelbestellung Seitenblinker lasieren

  • Hey ho habe vergangene Woche mal mit AMJ gesprochen weil die ja lasieren.


    Also er Würde uns bei einer Sammelbestellung für Seitenblinker anbieten:


    40,00€ inklusive Rückversand der Leuchten und dem Gutachten


    Wenn Einzelabnahme gemacht werden soll muss der Fahrzeugbrief mitgeschickt werden.


    Die Firma übernimmt keinerlei Haftung, wenn euer TüVer das Gutachten nicht anerkennt, Der TüVer aus dem Hause von AMJ der erkennt deren Gutachten an. Bei anderen ist das nicht 100% sicher

    :bmw-smiley: Jage nicht, was du nicht töten kannst!!!

  • Habe auch schon mit AMJ gesprochen bzgl. der Heckleuchten...Wieso überhaupt die Fahrzeugpapiere einschicken? Wenn ich ein Gutachten vom Tüv über eine Änderungsabnahme habe kann ich damit zur Zulassungsbehörde gehen. Die tragen die Änderung dann in den Fahrzeugschein ein...Will AMJ's Tüver das machen??? Das wäre dann Urkundenfälschung...bin da auch noch skeptisch...Entweder ich bekomme ein Gutachten nach (§21 bzw. §19 STVo korigiert mich wenn ich mich irre) mit dem ich das in der Zulassungsbehörede eintragen lassen kann oder das wird mir zu heiß...Das ist dann wieder scheinlegal!

    Wen Gott strafen wollte, den versah er mit Verstand...
    Geduld ist die Kunst, nur langsam wütend zu werden!



  • das ist kein direktes TüV Gutachten deshalb ist das ganze schwierig mit anderen TüVern.
    Nicht den Fahrzeugbrief den Fahrzeugschein!
    Das ist keine Urkundenfälschung, habe damals auch meine Rückleuchten beim E36 da machen lassen und alles hat super geklappt mit TÜV
    die machen keine " krummen Dinger " :P war bis jetzt jedes mal sehr zufrieden mit deren Produkten etc.

    :bmw-smiley: Jage nicht, was du nicht töten kannst!!!

  • Hallo möchte zu diesem Thema auch was sagen.


    Ich kann eure Skepsis verstehen.
    Also wir hatten es bis dato schon 2 mal das wir lasiert haben und das mit Gutachten zum Kunden schickten.
    Dann gab es Stress mit dem TüV Prüfern und das war ein totales Chaos für den Kunden.


    Da wir wollen das unsere Kunden zufrieden sind empfehlen wir das ganze von uns machen zu lassen.
    Ihr schickt den Fahrzeugschein mit und wir machen den TüV.
    Der TüVer brauch natürlich den Fahrzeugschein damit er die Einzelabnahme erstellen kann und vor allen dingen auch weiß für welches Fahrzeug und welches Kennzeichen die Einzelabnahme ist.


    Warum das Gutachten nicht jeder TüVer akzeptiert verstehe ich nicht ganz. Wahrscheinlich weil überall weit verbreitet ist, das das ganze ohne wenn und aber verboten ist. :wacko:

  • Brauch der Tüvler dann den Fahrzegschein zur Erstellung des Gutachten's? Reicht da nicht eine Kopie? Weil in das Original darf der eh nicht's eintragen...Das darf nur die Zulassungsstelle! Ich begreife nicht warum der Tüvler von AMJ das Original des Fahrzeugscheins braucht!

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  • AMJ


    Das is ganz einfach. Veränderungen an Leuchten führen zum Erlöschen der BE. Und ohne lichttechn. Gutachten is es halt nicht zulässig. Also mal eben draufschauen und eintragen is halt nicht legal.


    Ob das dann jemand auffällt is wieder was anderes.

  • TÜV
    die machen keine " krummen Dinger "

    Da täuschst du Dich aber gewaltig...Da gibt es einige die Dir fast alles abnehmen...Das heißt aber noch lange nicht, dass das dann auch legal ist. Und eben genau bei Leuchten ist das so eine Sache, da die ABE bzw. Baumusterabnahme eben durch das lasieren verloren geht...Laut STVO sind Änderungen an der Beleuchtung generell verboten...Das weiß jeder halb wegs gescheite Polizist...Und wenn der oder der Tüv Prüfer bei der Hauptuntersuchung das feststellt, kannst du Dir die Gutachten in die Haare schmieren. Deswegen bleibt hier immer ein gewisses Restrisiko...Und ich möchte das Ganze eben wasserdicht...Vorallem für die Versicherung!

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  • Urkundenfälschung

    Ist nur bezogen auf die Eintragung in die Fahrzeugpapiere...ich weiß halt nicht für was er sonst den Original Fahrzeugschein braucht...Ne Kopie würde doch reichen...

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  • Da täuschst du Dich aber gewaltig...Da gibt es einige die Dir fast alles abnehmen...Das heißt aber noch lange nicht, dass das dann auch legal ist. Und eben genau bei Leuchten ist das so eine Sache, da die ABE bzw. Baumusterabnahme eben durch das lasieren verloren geht...Laut STVO sind Änderungen an der Beleuchtung generell verboten...Das weiß jeder halb wegs gescheite Polizist...Und wenn der oder der Tüv Prüfer bei der Hauptuntersuchung das feststellt, kannst du Dir die Gutachten in die Haare schmieren. Deswegen bleibt hier immer ein gewisses Restrisiko...Und ich möchte das Ganze eben wasserdicht...Vorallem für die Versicherung!


    Änderungen an der Lichtanlage?! Wennd dir BlackLines einbaust, ist das auch eine Änderung! Ist das dann auch Illegal?? :fechten:
    Das kannst sicher so allgemein ned sagen!