Moin miteinander, heute wollte ich in der Werktsatt ein Gewindefahrwerk einbauen lassen. Im Gutachten steht:
Verwendungsbereich: Limo/Touring Coupe / Cabrio -- das passt schon mal, hab nen Coupe
Fahrzeugtyp: 3B, 3/B, 3C, 3/C -- passt auch hab nen 3B
Ausführung: alle -- passt also auch
EG-BE Nr. steht dort F920, F547, e1xxxx/xxx*0015*..., e1*xxxx/xxx*0016*...,
So hier habe ich eine Abweichung, oder ebend auch nicht, bei mir im Brief steht drinn:
F920*05 -- macht diese 05 den kleinen aber feinen unterschied?
Wir Fahrwerk wurde verbaut und beim Reifen aufziegen vorne hat man festgestellt das das Rad am Stoßdämpfer schleift, sowohl li als auch re.
Unter dem Punkt Rad/Reifenkombination steht ganz klar:
Es vestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung aller serienmäßiger Rad/Reifenkombinationen.
Auf dem Auto wurde eine 15" oder 16" Serienfelge gezogen, mit Distanzen hätte man bestimmt fahren können, aber a) waren keine zugegen, b) braucht man dann hinten auch welche und c) steht davona uch nichts im Gutachten...
Liegt es also wirklich am "*05" hinterm F920? Ich kann es mir fast nicht vorstellen, HILFE!!