Werkseitige Sportliche Fahrwerksabstimmun/Heckspoiler eintragen?

  • Hallo,


    ich bin dabei ein BMW E90 325i zu kaufen. Das Fahrzeug hat ab Werk eine "Sportliche Fahrwerksabstimmung". Diese wird mir auch beim Auslesen durch die Fahrgestellnummer angezeigt, ist also definitiv vom Werk dabei.


    Muss das eingetragen werden? Im Fahrzeugbrief steht dazu nichts. Im Schein konnte ich noch nicht gucken.


    Und dann hat das Fahrzeug noch einen sehr dezenten Heckspoiler. Muss der eingetragen werden? Angeblich sei dieser ab Werk montiert. Kann das überhaupt sein?


    BJ 10/2005.


    Viele Grüße
    Patrick

  • das fahrwerk muss nicht eingetragen werden...ist ja ein orginal bmw fahrwerk und als sonderausstattung beim fahrzeugkauf optionell dabei....
    der "heckspoiler" vermute ich mal ist so eine kleine abrisskante am heck oder? falls ja, muss das auch nicht eingetragen werden...gibt es ebenfalls als bmw zubehör in verschiedenen ausrührungen. entweder aus kunststoff, der dann via 3M klebeband montiert wird oder aus carbon...ist aber auch ein original BMW zubehör...
    also keine sorge...alles ok...

  • Ist nicht auch schon darüber diskutiert worden, dass die Heckspoilerlippe aber eigentlich nur eine Freigabe für die M-Modelle hat?

  • Ist nicht auch schon darüber diskutiert worden, dass die Heckspoilerlippe aber eigentlich nur eine Freigabe für die M-Modelle hat?


    also wenn es dieser hier ist - und auf dem foto schaut es genau so aus, dann wohl eher nicht...


    http://www.salesafter.eu/produ…ckspoiler--grundiert.html


    alles original und damit nix eintragungspflichtig...

  • also wenn es dieser hier ist - und auf dem foto schaut es genau so aus, dann wohl eher nicht...


    http://www.salesafter.eu/produ…ckspoiler--grundiert.html


    alles original und damit nix eintragungspflichtig...

    Ja, vielen Dank, das scheint mir genau der zu sein. :thumbsup:


    Auch sonstige Gutachten, z.B. Teilegutachten oder ABE, etc. braucht man dann vermutlich nicht mitführen oder besitzen, oder? :)

  • Ja, vielen Dank, das scheint mir genau der zu sein. :thumbsup:


    Auch sonstige Gutachten, z.B. Teilegutachten oder ABE, etc. braucht man dann vermutlich nicht mitführen oder besitzen, oder? :)


    nein du braucht da gar nix- alles original, keine Sorge

  • Es gibt keine ABEs oder ähnliches für diese Teile. Da hat sich BMW drum gekümmert, dass die abgenommen werden. Man muss ja auch keine Freigabe für z.B. das normale Fahrwerk ohne Tieferlegung mitführen bzw. es gibt keine.