Nach Tieferlegung original Räder eintagen lassen???

  • Moin,
    muß ich eigentlich nach einer Tieferlegung die original Räder eintragen lassen?
    Fahre die 313 in 19 Zoll.


    Gruß Dennis

  • Im Gutachten steht folgendes:

    Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmäßigen sowie
    weiteren Rad-/Reifenkombinationen in Verbindung mit der beschriebenen Fahrwerksänderung,
    wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
    Es liegen gesonderte ABE-/ Teilegutachten für die Rad-/Reifenkombinationen vor und die dort
    aufgeführten Auflagen sind eingehalten, z.B. Auflagen hinsichtlich ausreichender Freigängigkeit
    und ausreichender Radabdeckungen ausgenommen die Forderung nach serienmäßigem
    Fahrwerk.

  • Am besten der Prüfer trägt dir ein: "mit allen von BMW freigegebenen Rad-Reifen Kombinationen" Dann hast Du Sommer wie Winter Ruhe. Trägt er dir nur die Kombi ein mit der er es geprüft hat musst Du beim Rädertausch mit anderen Felgengrößen theoretisch wieder hin.


    Gruß


    Johannes

  • Trägt er dir nur die Kombi ein mit der er es geprüft hat musst Du beim Rädertausch mit anderen Felgengrößen theoretisch wieder hin.


    Bei mir wurde die Tieferlegung letzten Sommer auch so eingetragen: ``Geprüft mit Bla-Bla-Blub``. :D


    Hab den Prüfer beim TÜV dann auf den Zahn gefühlt, er meinte das er das seit Anfang 2014 so machen müsse da sich die Vorschriften wieder mal geändert hätten, er hat mir versichert das alle kleineren Felgen/Reifenkombis automatisch darunter fallen.


    War vor kurzen mit Winterrädern bei der Dekra zur HU, auch dort wurde es so bestätigt und es gab nix zu bemängeln.

  • Habe auch meine tieferlegung auch letzte woche eintragen lassen da die HU ansteht. Mein Nachbar arbeitet beim TÜV und hat mir geraten mit den Sommerreifen zu kommen.


    Sommerreifen 225 40 18 auf 8jx18 et35


    Winterreifen 205 55 16 auf 7x16 et 47


    Er sagte dadurch das meine 18 zöller jetzt eingetragen sind, sind alle originalen felgen die kleiner sind automatisch mit eingetragen.


    Der Eintrag in deinem Gutachten, dass Freigängigkeit gegeben sein muss heißt meiner Auffassung nach dass ein TÜV Prüfer das überprüfen muss.