Lenkradtausch nur auf Eigenverantwortung

  • Hallo Forum,


    war gerade eben bei BMW und wollte mich schlau machen wegen eines Airbags, da ich von Standardlenkrad auf M wechseln will. Jetzt sagte mir der Servicemitarbeiter das es nicht zulässig wäre, mein Auto auf ein M-Lenkrad umzurüsten und er dürfte mir auch keine Auskünfte geben. Wenn ich ein M-Lenkrad verbauen wollte, dann nur auf Eigenverantwortung. Spinn ich oder was? Was soll denn da nicht zulässig sein? Ich habe ihm dann das Beispiel gebracht, ich hätte einen Auffahrunfall und der Airbag würde auslösen - selbst dann würde ich nur den Airbag bekommen der jetzt drin ist.


    Kann mir das einer unserer BMW-Mitarbeiter vielleicht erklären? Ich kapier so langsam gar nix mehr.....

  • Der hat sich ja eigentlich bemüht und sich darauf berufen, das dies eine Vorgabe von BMW sei. Es war ihm eigentlich auch etwas unangenehm hatte ich den Eindruck, weil er mir den Sinn auch nicht so richtig erklären konnte.

  • Dann sollte ich mal die Niederlassung wechseln. Hätte mich aber auch gewundert....

  • Hab ich ja noch nie gehört... 8|

    Zitat eines 335i-Fahrers:

    Zitat

    Unglaublich was hier alles an Müll zu lesen ist.
    [...]Selbst BMW deklariert das FZG als Sportcoupe.[...]
    Ein versierter Fahrer wird mit dem AG BMW Kreise um den Porsche ziehen.
    [...]

    :grinundwech:

  • Naja es ist richtig, das nicht jedermann den airbag wechseln darf!


    Dazu braucht man eine gesonderte Zertifizierung! Deshalb sind arbeiten am airbag für privatpersonen unzulässig. Warum sich die Werkstatt allerdings weigert, versteh ich nicht.