Tausch der großen e93 Außenspiegel gegen die älteren Kleinern zulässig (TÜV) ?

  • Mal ne Frage:


    ...der Wechsel auf die größeren Außenspiegel X-P ist ja aufgrund neuer Sicherheitsbestimmungen erfolgt ... wäre also ein Rückbau auf den älteren Standard rechtlich überhaupt zulässig oder erlischt dann die Betriebserlaubnis?



    Gruß Uli_HH

  • meinst du die alten E93 spiegel?
    *finde die alten E90/E91 auch sportlicher...*


    Es sind org BMW Teile die für die Straße zugelassen sind... warum sollte es Probleme geben?
    *bin mir da aber auch nicht sicher*

  • meinst du die alten E93 spiegel?
    *finde die alten E90/E91 auch sportlicher...*


    Es sind org BMW Teile die für die Straße zugelassen sind... warum sollte es Probleme geben?
    *bin mir da aber auch nicht sicher*


    Wird nicht erlaubt sein, da dein Auto mit DIESEN (häßlichen) Spiegeln gebaut wurde.
    Ob das jemand auffält ist die andere Frage... :D
    (wenn die alten Spiegel per plug6paly passen dann werd ich mir mal paar Sätze bei ebay ersteigern, die Preise gehen bestimmt in paar Monaten hoch...


    lg Jan

  • Ich habe gerade mal auf der Schnitzer Seite geschaut...
    Die Schnitzer Spiegel sind auch nur am E90 verbaut und am LCI sind die org LCI Spiegel dran!!!! :gruebel:


    Aber wem sollte es auffallen.... *dum di dum*

  • Wie siehts aus ... hat schon jemand die Nummer mit den Außenspieglen durch gezogen?
    Irgendwie sehen die großen Spiegel sch... aus! Passen die Alten eigentlich Plug and Play, wenn mann die selbe Ausführung nimmt wie man bei den Neuen hat?


    M3 Spiegel fahren ja auch einige ... gabs da irgendwelche Probleme?


    Uli_HH

  • Die "Elefantenohren" sind seit 2007 glaube ich vorgeschrieben laut STVZO...Ich bezweifel, dass der Austausch zulässig ist...

    Wen Gott strafen wollte, den versah er mit Verstand...
    Geduld ist die Kunst, nur langsam wütend zu werden!



  • Es gibt seit letzten Jahres eine EU übergreifende Neureglung für die Bauartzulassung (Musterzulassung für ein Fahrzeugtyp) von neuen Kraftfahrzeugen. Hierin ist die Mindestfläche für technische Einrichtung zur Überwachung des Rückwärtigen Verkehrsumfeld (Rückspiegel) definiert und dies ist die Ursache des Übels. Bedeutet rein rechtlich, eine Änderung auf die alten kleinen Ohren ist nichtkonform der Bauartzulassung!!!


    In der Realität wird dies wahrscheinlich niemanden stören, da es sich um Originalteile handelt und optisch nur für "Markenkundige" sichtbar wäre.


    Gruß
    Matthias