Scheiben verdunkelung vorne??

  • hy,


    ich höre öfters das vorne erlaubt sein soll, die scheiben zu verdunkeln, jedoch nicht mit Folie, sondern auf ner anderen art.



    ist da was dran??



    Bin kurz davor mir Forne Folien rein machen zu lassen (Ich weiß ist verboten).


    Aber wenn es mit ner anderen art erlaubt wäre, würden die sofort dran sein.


    Habt ihr da was gehört oder kennt ihr euch aus???

  • Den jetzigen Stand der Gesetzessprechung kenne ich nicht, es gibt aber die Möglichkeit die vorderen Seitenscheiben als auch die Frontscheibe durch bedampfen oder Fluten zu verdunkeln.
    Mit einer TÜV Einzelabnahme sollte dies aber kein Problem darstellen, allerdings mit einer Begrenzung des Tönungsgrades.


    Hier mal ein Link

  • Hallo, bloß mal so zum Nachdenken:


    Fahrzeugscheiben haben eine Bauartgenehmigung, die kann nicht so ohne weiteres durch ein Gutachten nach dem Floaten der Scheibe wiederhergestellt werden.
    Wenn das ein TÜV-Sachverständiger macht, "lehnt er sich weit aus dem Fenster". Ein nicht haltbares Gutachten hilft dem Eigentümer des Fahrzeuges bei Gutachtenrückzug aber auch nicht.


    Hier geht es nicht nur um Abdunklung der Scheibe. Beim Floaten kann es auch passieren, daß die Scheibe an verschiedenen Stellen unterschiedlich stark beschichtet wird, was wiederum zu optischen Problemen führen kann. Wer will das "draußen im Feld" als Sachverständiger ordentlichprüfen können . . . .
    Im Endeffekt erlischt die Genehmigung für die Scheibe, was wiederum einen totalen Ersatz dieser bei Feststellung durch Polizei oder Prüforganisationen nach sich zieht. Nicht unbedingt billig . . .
    Das gleiche Prozedere gibt es auch bei der vielgepriesenen Gravur von Scheiben mit irgendwelchen Symbolen/Ornamenten. Dabei wird die Oberflächenspannung der Scheibe beeinflußt, mit oben genannten Folgen. Firmen, die als Diebstahlschutz die Fahrgestellnummer in alle Scheiben eingravieren, haben zu diesem Zweck eine Genhemigung und wissen genau, wie und wo sie es tun dürfen.


    Deshalb gibt es ja für die Folien für Fahrzeugscheiben eine Betriebserlaubnis, so daß der Verbau auf den hinteren Scheiben genehmigt ist.


    Ach so:
    Schon mal das Geld für die dann später erforderliche "neue" Scheibe zurückgelegt????



    MfG
    und viel Spaß beim Floaten


    P.S.
    Wenn es andere - vor allem haltbare - Aussagen gibt, bitte her! Wäre mir aber neu.

  • Soweit ich weiß, darf man die vorderen Scheiben bis 20% verdunkeln. Bin mir aber nicht sicher.

  • Zitat

    Original von neffets88


    Das gleiche Prozedere gibt es auch bei der vielgepriesenen Gravur von Scheiben mit irgendwelchen Symbolen/Ornamenten. Dabei wird die Oberflächenspannung der Scheibe beeinflußt, mit oben genannten Folgen. Firmen, die als Diebstahlschutz die Fahrgestellnummer in alle Scheiben eingravieren, haben zu diesem Zweck eine Genhemigung und wissen genau, wie und wo sie es tun dürfen.


    Das mit dem Gravieren stimmt. Hatte jemand auf einem Treffen der mir erzählt hat, das er ne Strafe und Punkte bekommen hat wegen einer kleinen Gravur an der hinteren Seitenscheibe.
    Hätte ich nicht gedacht das es "illegal" ist, da die Gravierer auf jedem Treffen sind und ja schliesslich auch viele so eine Gravur haben.


    Wollt ich nur mal kurz reinwerfen :)


    Gruß
    André


    p.s. EISENACH is coming... YEAHHH

  • Zitat

    Original von ango1987
    Soweit ich weiß, darf man die vorderen Scheiben bis 20% verdunkeln. Bin mir aber nicht sicher.


    Zum Thema Scheiben tönen hier ein Brief vom TÜV:


    Sehr geehrter Herr,


    zu Ihrer Frage bezüglich einer Tönung der vorderen Seitenscheiben ist folgendes zu beachten:


    1. Der § 22a Absatz 1 Nr.3 StVZO fordert eine allgemeine Bauartgenehmigung für Scheiben aus Sicherheitsglas und Folien auf Scheiben (Nachweis eines definierten Bruch- und Festigkeitsverhaltens; definierte lichttechnische Eigenschaften, usw.).


    2. Der § 35b Absatz 2 StVZO fordert ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsbedingungen (180 ° Winkel um den Fahrer herum; auch bei Nacht !!)


    3. Der § 40 Absatz 1 StVZO fordert, daß Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind; aus der Sichtfeld-Definition heraus (die Winschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben), klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein müssen !!


    Diese Kombination von 3 gesetzlichen Forderungen sind momentan (vom Stand der Technik her) ein schwer zu erfüllendes Kriterium, welches bislang meines Wissens keine Scheibenfolie und keine nachträglich aufgebrachte Bedampfung (Verspiegelung) nachweislich eingehalten hat.


    Es gibt derzeit nur Scheiben, die mit einer speziellen Bedampfung ausgerüstet sind, (siehe bestimmte Renault-, Mercedes-Benz- und BMW-Fahrzeuge) welche aber die oben genannten Kriterien einhalten und nur leicht getönt sind.


    Das heißt: solange die Einhaltung der oben genannten Kriterien nicht nachgewiesen ist; ist ein solcher Anbau mit Tönungsfolie auch nicht zulässig.


    Grundsätzlich wäre dies natürlich möglich, wenn Sie eine bauartgenehmigte Scheibenfolie finden, die in der allgemeinen Bauartgenehmigung eine Anbringung an den vorderen Seitenscheiben zuläßt (Bedingungen einer definierten Lichtdurchlässigkeit, Verzerrungsfreiheit, etc.).


    Hierbei wäre die Anbringung jedoch nicht an allen Scheiben zugelassen, so erfüllen bereits getönte Scheiben die oben genannten Bedingungen nicht mehr nach der Anbringung einer Folie. Zudem wäre hier immer eine Abnahme gemäß §19 StVZO erforderlich, bei der unter anderem photometrische Messungen durchgeführt werden müssen. Dies bedeutet, daß diese Abnahme nur an speziell ausgerüsteten Orten durchgeführt werden kann.


    Über das Internet werden in letzter Zeit solche Scheibenfolien angeboten, deren Gutachten sich als gefälscht herausstellten. Diese gefälschten Gutachten inkl. der Scheibenfolie werden gegen eine nicht unerhebliche Gebühr angeboten. Sie sollten sich jedoch auf ein solches Angebot nicht einlassen, denn hierbei ist bereits die Staatsanwaltschaft in mehreren Fällen tätig.


    Unserem Hause sind derzeit keine Scheibentönungsfolien bekannt, die für die vorderen Seitenscheiben und für die Frontscheibe zugelassen sind.


    Ich hoffe, dass ich Ihnen damit weiterhelfen konnte.


    Mit freundlichen Grüßen


    Christian Danner


    TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH
    VFZ, München
    Produktbereich Fahrzeuge


    Mehr als die Klimakomfortscheibe wirst also nicht ans Auto und eingetragen bekommen.
    Die normale Scheibe ist leicht eingetönt (ca 8%) - selbst wenn insgesamt 20% zulässig wären, müsstest eine Folie mit max 12% finden, die weder verzerrt und die Kriterien der Lichtdurchlässigkeit nachweisslich erfüllt. Viel Spaß beim suchen...

  • Also ich finde da ist alles gesagt!!


    Dann lass ich mal die Finger davon.
    Ich dachte mir ich frage mal hier drin im Forum, weil man hört vieles und man ist sich nie sicher!


    Schade!!

  • Zitat

    Original von Akontio
    Also ich finde da ist alles gesagt!!


    Dann lass ich mal die Finger davon.
    Ich dachte mir ich frage mal hier drin im Forum, weil man hört vieles und man ist sich nie sicher!


    Schade!!


    Gib doch nicht gleich auf... in USA ist tönen der Frontscheibe erlaubt.
    Wenn Du jetzt angehöriger der US-Army bist und Dein Auto aus USA mitgebracht hast, dann dürftest auch in D legal Deine Scheibe bekleben. Im Falle eines Unfalles kann dann aber auf grobe Fahrlässigkeit wegen der Folie entschieden werden :8o:


    Spass beiseite, hast schon überlegt auf die Klimakomfortscheibe umzurüsten? Die ist zumindest etwas eingetönt und es ist nicht ganz so einfach von draussen reinzuschauen.

  • HI HO,
    wie schon gesagt worden ist, verboten. Aber FoliaTec bietet welche, wo im vorderen Teil son Oval eingeschnitten ist, diese sollen erlaubt sein, obs stimmt, kann ich euch leider nicht sagen. (also vor einem Jahr zumindest)



    Mfg é ciao
    Christian

  • Also vorne würden mir auch so 30 prozent nur reichen, denn ich habe hinten schon ganz schwarz, da muss auch vorne nicht so viel sein.



    Klimakomfortscheibe, höre ich zume rsten mal.



    gibts die auch in schwarz???