Facelift Spiegel

  • Hallo,


    wahrscheinlich wird diese Frage öfter auftreten, aber sie beschäftigt mich im Moment schon :) Ich werde bald einen E90 Facelift bekommen und freue mich auch wahnsinnig, aber was mich dennoch stört sind die großen Spiegel (jaja, ich weiß, diese EU-Norm). Aber es muss doch eigentlich eine Möglichkeit geben diese gegen die E90 Spiegel des VFL auszutauschen oder?
    Oder weiß jemand, ob sich bei dem Facelift bezüglich der Anbauweise der Spielge irgendwas ändert?

  • Hi, also wenn ich ein Facelift hätte würd ich mir die M3 Spiegel verbauen, die neuen sind mal voll schrecklich. Bin am Mittwoch mit einem 320d Facelift 10 km gefahren und da kannst ja des Weltall mit den neuen Spiegel beobachten- echt schlimm. :-))


    Gruß Andi

  • M3 Spiegel wären natürlich schick... aber das dürfte ja mehr Aufwand sein von der Montage oder? Mir würden die vom Vor-FL reichen, da ich die auch sehr schön finde. Ich hoffe, dass das auch klappt... Ein Freund von mir rät mir schon die ganze Zeit davon ab, da er der Meinung ist, dass das wegen der Norm nicht gehen würde und weil dann die Abblendfunktion wegfällt. Ist da was dran?

  • sieht schon böse aus im direkten vergleich :D
    Naja vielleicht kann aber einer meine Frage beatnworten, würde mich weiterhin interessieren :)

  • mein erster kenntnisstand sieht so aus, daß die spiegel die gleichen ansatzpunkte schrauben etc. haben. jedoch der kabelbaum und stecker andere sind. mit etwas geschick einem kabelplan. wieso sollte die abblendfunktion wegfallen. dies hat der neue auch. so lange die belegung passt geht nix verloren

  • Die Türen, sprich die Spiegelfüße, sind laut dem BMW Teiledienst absolut identisch zum VFL. Das montieren ist also nicht das Problem.
    Bei den Kabeln konntemir der Herr vom Teiledienst leider nicht weiterhelfen. Ich galube ich muss dazu mal einen Werkstattmeister fragen ob die Verkabelung eine andere ist. Meiner Meinung wäre es jedoch sehr blöd von BMW entwas an der Verkabelung zum VFL zu ändern, da ja keine neuen Funktionen beim FL dazugekommen sind.


    Zu der Abblendfunktion. Wenn du sie vorher hattest, liegen auch die Kabel inkl. Steuergerät. Sollte also kein Problem sein die Abblendfunktion auch bei den VFL Spiegel anzuschließen.


    Aber vielleicht versucht es ja mal ein Bastler oder jemand bekommt neue gesicherte Infos von BMW.


    Gruß Jan

  • Hallo,


    mal ne Frage aus der anderen Richtung.


    Gesetz den Fall man bekommt die VFL an den FL, was sagt der TÜV dazu?


    Mit den anderen Spiegeln umgeht man doch eine EU-Vorschrift und das kann ja nicht im Sinne der EU sein, oder?


    Göran

  • Zitat

    Original von 01goeran
    Gesetz den Fall man bekommt die VFL an den FL, was sagt der TÜV dazu?


    Mit den anderen Spiegeln umgeht man doch eine EU-Vorschrift und das kann ja nicht im Sinne der EU sein, oder?


    Also wenn ich das richtig sehe, basiert das ganze auf der EG-Richtlinie 2003/97/EG (Zusammenfassung).
    In dieser Richtlinie geht es IMHO (nur) um die EG-Typgenehmigung.


    Wenn man nun an seinem Kfz relevante Veränderungen vornimmt (und dazu zählen IMHO auch Außenspiegel, es könnte "eine Verkehrsgefährdung zu erwarten" sein), so erlischt die Betriebsgenehmigung (jedenfalls wenn die Anbauabnahme nicht vorliegt und eine solche notwendig wäre)).
    Wenn keine Anbauabnahme notwendig ist, dann könnte die Verwendung der alten Spiegel einfach möglich sein, wenn für diese eine nationale bzw. EG-weite Betriebserlaubnis bzw. Bauartgenehmigung vorliegt (was eigentlich so sein sollte, ich glaube aber nicht dass eine explizite ABE (Allgemeiner Betriebserlaubnis) für die Spiegel vorliegt - weiß aber auch nicht ob diese dann noch notwenig ist und ob die Genehmigung der Spiegel sich nur auf das VFL-Modell bezieht oder ob man diese Spiegel auch auf dem FL-Modell oder sogar auf jedem anderen Modell verwenden darf).
    Ob eine Anbauabnahme notwendig ist, weiß ich nicht.
    Jedenfalls würde ich hier nichts ohne TÜV machen!
    Der TÜV (bzw. ein anderer berechtigter) kann jedenfalls die Spiegel genehmigen.


    Das ganze basiert auf der Annahme dass sich diese EG-Richtlinie nur auf die EG-Typgenehmigung bezieht und dass diese Richtlinie oder eine andere Richtlinie (bzw. Gesetz) nicht explizit die Verwendung größerer Spiegel vorschreibt.


    Bitte bei eventuellen Umbauten jedenfalls die nationalen und internationalen Vorschriften beachten. Ich weise ausdrücklich darauf hin dass ich hier keine Experten-Meinung abgebe!



    Dass eine derartige Änderung nicht im Sinne der EU ist, dürfte klar sein.
    Dennoch könnte ich mir vorstellen dass eine derartige Änderung rechtlich möglich ist, vielleicht sogar ohne irgendwelche Eintragungen/Genehmigungen.
    Nochmals: Bitte die rechtlichen Vorschriften beachten. Ich bin kein Jurist!



    P.S.: Die Richtlinie 2003/97/EG ist Teil des Europäischen Aktionsprogramms für die Straßenverkehrssicherheit, mit dem die Zahl der Unfallopfer bis 2010 halbiert werden soll.

  • ich empfinde zwar die neue Sichtfläche der Spiegel als angenehm, aber ich glaube ein bisschen weniger hätte es auch durchaus getan.
    Ich fänds gut, wenn sich hier jemand meldet, der bescheid weiß wegen der Rechtslage oder sogar selbst schon etwas in die Richtung verändert hat an seinem Facelift Modell.