Heckscheibendichtung - Ärger mit Vertragswerkstatt

  • Hallo Zusammen,


    ich habe ein Problem mit der Vertragswerkstatt meines Un-Vertrauens.


    Meine E90 LCI Limousine war vor kurzem zum Service in der Werkstatt. Die von mir geforderten Arbeiten wurden alle erledigt. Zusätzlich hatte ich bemängelt, dass sich die Heckscheibendichtung löst. Ich meine dabei diese Pseudodichtung unten an der Heckscheibe, die keine wirkliche Dichtungsfunktion besitzt, da der Kofferraum ja selber mit einer Dichtung abgedichtet wird.
    Es hieß, man wolle dies auf Garantie beheben. Als ich mein Auto abholen wollte, schaute ich mir die Heckscheibendichtung an: Sie hing an den Ecken (links und rechts) lose, der Kleber hat da eindeutig nicht gewirkt. Dafür hielt die Dichtung in der Mitte nun fest. Sah aber trotzdem bescheiden aus, selbst bei geschlossenem Kofferraumdeckel. Zusätzlich hat man mir auch noch "Kleberfingerabdrücke" auf dem Lack hinterlassen, die ich dann selbstständig bei der nächsten Autowäsche entfernen durfte.
    Auf heute hatte ich einen neuen Termin: Die Dichtung sollte nun getauscht werden, da man die Alte wohl nicht noch einmal kleben konnte/wollte. Es hieß, ich kann die halbe Stunde warten. Nach keinen 10 Minuten stand einer aus der Werkstatt da und sagte mir, dass er die neue Dichtung nicht verkleben könnte, da dazu die Heckscheibe ausgebaut werden müsste. Die Dichtung scheint wohl einen Wulst zu haben, der "unter" die Scheibe geht und man eben bei eingebauter Scheibe die Dichtung nicht vollständig auf die Scheibe ziehen könnte. Der Serviceberater meinte, dass das Auto ja aus der Garantie raus sei (Bj. 02/2009) und man nun eben einen Kulanzantrag auf Ein- und Ausbau der Heckscheibe stellen wird. Ich kann mir schon denken wie das läuft. BMW wird auf die Kulanzanfrage sagen "Hey, ihr habt was verbockt, nicht unser Problem" und die Vertragswerke wird mir das in Rechnung stellen wollen.
    Ich sehe das aber nicht ein. Warum soll ich den durch unfähiges Personal entstandenen Schaden bezahlen? Hätte sich das einer nach einer Stunde nach dem Anklebeversuch mal angesehen, wäre sofort aufgefallen, dass der Anklebeversuch kräftig in die Hose gegangen ist.


    Weiß jemand wie das rechtlich gesehen ist? Ich denke, dass da eindeutig eine Schlechterfüllung im Raum steht und so die Werkstatt selber für den Schaden aufkommen muss, sofern es nicht über Kulanz läuft. Nunja, jetzt fahre ich eben mal ohne die Pseudodichtung rum... danke Vertragswerstatt!