Lackschaden

  • Hallo


    Ich weiß nicht,ob meine Anfrage in diese Sparte gehört,aber kann man ja nachträglich verschieben,wenn es nicht hierher gehört.


    An meinem E90 hat sich links vorne am Kotflügel der Lack etwas abgelöst.Hat ausgesehen,als hätte jemand einen Lappen mit Verdünnung auf den Kotflügel gelegt.Da ich keinen Schuldigen ausfindig machen konnte,habe ich mein Fahrzeug zum Lackierer gebracht.


    Als ich nach zwei Tagen mein Fahrzeug abgeholt habe,hat mich der Lackierer darüber informiert,das an dieser Stelle am Kotflügel bereits Spachtel aufgetragen wurde,was heißt,das der Kotflügel schonmal lackiert wurde.Laut Aussagen des Lackierers wären mehrere Stellen am Fahrzeug nachlackiert worden.


    Nun war ich echt platt,denn beim Kauf vor 2 Jahren wurde mir seitens BMW kein Schaden oder Lackierungen oder Schäden mitgeteilt.


    Bin natürlich zum =) und habe den Verkäufer zur Rede gestellt.Er gab zu,das mein Fahrzeug an 3 Stellen Kratzer hatte und nachlackiert wurde.Auch wurde die Schuldzuweisung mir mitgegeben,denn ich hätte laut dem =) den Lackschaden ihm melden müssen.


    Ich bin aber der Meinung,das beim Kauf des Fahrzeugs ich diese Info der Lacknachbesserung schon hätte bekommen müssen,was ja bekanntlich nicht gemacht wurde.Mit dieser Info hätte ich a) den Kaufpreis ´drücken können und b) mich erst gar nicht für dieses Fahrzeug entschieden.


    Werde heute die Rechtsabteilung des ADAC aufsuchen und denen diesen Fall schildern.Habe kein Problem gegen BMW zu klagen,sollte die Rechtsabteilung mir Recht geben und mir dazu raten.


    Hab zur Zeit kein Bock mehr auf die =)

  • Ich glaube, dass wenn es sich nur um einen Lackschaden gehandelt hat, muss dies beim Verkauf nicht angegeben werden, da dies ja kein wirklicher Schaden am Fahrzeug, wie z.B. ein richtiger Unfall, ist.


    Es kommt immer darauf an, was und wie stark das Fahrzeug beschädigt wurde. Mit einem getauschten Kotflügel wegen eines Parkremplers, gilt das Fahrzeug nicht als Unfallwagen und somit muss dies z.B. beim Verkauf auch nicht angegeben werden.

  • Hab hier etwas interessantes gefunden:


    Ist das schon ein Unfallwagen?


    Alles ist relativ, auch nach einem Unfall. Was beim Verkauf als Unfallauto bezeichnet werden muss, wird vom Gesetz nicht eindeutig geregelt. Spielregeln stellt die Rechtsprechung auf.


    Manche Dinge prägen das ganze Leben. Das gilt auch fürs Auto. Ein Unfallschaden etwa klebt wie Kaugummi am Wagen. Wenn es gekracht hat, sind die Probleme nicht weit. Erst mit der Werkstatt, dann mit der Versicherung – und später beim Verkauf. Denn ab wann ein Auto als Unfallfahrzeug gilt, ist gar nicht so einfach zu beantworten.


    "Der Käufer muss von einem Schaden unterrichtet werden, wenn dieser mehr als eine geringfügige Beule oder eine Beschädigung der Lackierung darstellt", beschreibt AUTO BILD-Anwalt Rolf-Peter Rocke die Aufklärungspflicht des Verkäufers. So weit die Theorie. In der Praxis sieht die Sache so aus, dass nicht nur ein Crash zum Unfallschaden führt. Dachlawinen oder starke Hagel- und Sturmschäden können das Blech so deformieren, dass die Werkstatt nur noch Teile austauschen kann. Und schon ist der Wagen ein Unfallauto, und der Verkäufer muss auf diesen Umstand hinweisen, obwohl er vielleicht noch nie in seinem Leben ein anderes Fahrzeug oder Hindernis gerammt hat.


    Nicht anders ist der Sachverhalt unter Umständen, wenn ein Radfahrer den geparkten Wagen streift. Wird dabei eine Tür so beschädigt, dass mehr als eine leichte Delle zu sehen ist und die Werkstatt die Tür komplett tauscht, gilt der Wagen als verunfallt. Genauso natürlich, wenn nach einem Frontalcrash der Vorderwagen (Kotflügel, Motorhaube und Front) erneuert werden muss – obwohl viele glauben, dass bei einer Reparatur vom Profi mit Originalteilen kein Unfallschaden anzugeben ist, sofern der Rahmen nicht beschädigt wurde. Bei Anbauteilen wie Seitenspiegeln oder Zierleisten verhält es sich wie mit Scheinwerfern und Heckleuchten: Wurde hier einmal getauscht, wird niemand von einem Unfall sprechen.


    Grundsätzlich gilt: Verkäufer spielen besser mit offenen Karten. Und zwar nicht nur, weil dies selbstverständlich sein sollte, sondern auch, um Gerichtskosten zu sparen. Wurde einmal eine Reparatur durchgeführt, anerkennt die Rechtsprechung im Kaufvertrag die Klausel „Unfallfreiheit im Übrigen“. Es wird also Unfallfreiheit mit einem Zusatz vermerkt wie: "Frontschaden sach- und fachgerecht behoben" (Oberlandesgericht Düsseldorf) oder auch: "links Unfallschaden, Kotflügel etc. erneuert" (OLG Köln). Damit ist der Verkäufer frei vom Vorwurf der arglistigen Täuschung, denn der Käufer wird wahrheitsgemäß über das Ausmaß der Beschädigung in Unfallautos informiert.


    Je mehr im Vertrag steht, desto besser. Ein kurzes Schlagwort bringt weniger Info als ein Foto mit beigelegter Rechnung vom Fachbetrieb. Ein Unfallauto muss nicht immer ein schlechter Kauf sein. Ist der Verkäufer über alle Beschädigungen und bereits erfolgte Reparaturen aufgeklärt, kann er ein Schnäppchen machen, das deutlich unter normalem Marktpreis unfallfreier Fahrzeuge liegt. Doch selbst für den Fachmann ist es nicht immer einfach, das Vorleben eines Autos aufgrund seiner Karosserie nachzuvollziehen.


    Kleine Orientierungshilfen: Bei Farbspuren an Kunststoffteilen und Reifen, schief eingepassten Türen und Hauben sowie Farbunterschieden in der Lackierung ist stets Vorsicht geboten. Erscheint Ihnen der Verkäufer unseriös und lässt sich die Vita des Fahrzeugs nicht lückenlos nachvollziehen, lassen Sie besser die Finger von dem Wagen. Oder schalten einen unabhängigen Sachverständigen ein.


    Erst recht, wenn bei einem Internet-Angebot die Anreise zu aufwendig ist, um am Ende einen Schrotthaufen vorgeführt zu bekommen. Ein Anruf beim Berufsverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen (BVSK) klärt, wo der nächste Profi-Schätzer zu finden ist (Telefon 0 30-2 53 78 50, http://www.BVSK.de). Vor Ort hilft natürlich auch eine Probefahrt zum TÜV. Der nimmt rund 50 Euro für seine Bemühungen und muss selbst für Fehlurteile hinterher geradestehen.

  • hi,


    hmm... was ich net ganz verstehe ist,du sagst der Verkäufer sagte dir,daß dein Fzg. an drei stellen lackiert worden ist (wegen Kratzer),
    dein Lackierer sagte aber zu dir,daß an den Kotflügel Spachtelmasse drunter war :gruebel:
    ich meine wenn da ein kratzer war,dann Spachtel ich doch net den kotflügel,hmm.... :gruebel:



    Gruss

  • Fakt ist und um das dreht sich das ganze...der Verkäufer hätte mich über die Nachlackierungen informieren müssen.Erstens hätte ich den kaufpreis drücken können und zweitens Abstand vom kauf nehmen können.Zudem wären mir die Unkosten für die Behebung des Lackschadens jetzt nicht entstanden.


    Ich stütze mich auf die Versäumnis des Verkäufers und der hinterlassenen Information.

  • so ist es,ich würde bei Verkaufen immer sagen was mit den Fzg. war (bist immer auf der sicheren seite),und
    beim Kauf frage ich auch immer 2-3 mal nach ob schon etwas am Fzg. gemacht worden ist (Unfall,Lackiert usw...) lieber einmal mehr fragen als
    zu wenig !!!! :meinung:


    Tja an deine stelle würde ich mir den Kaufvertrag anschauen,und falls nichts drin steht von nachlackieren würde ich zum :) fahren und ih zu rede stellen,
    falls er sich quer stellt,fahr zum Gutachter und lass dein Fzg. überprüfen !!!


    Dann hast du auch was in der hand,wo du deinen :) vorlegen kannst :watchout:



    Gruss

  • Fakt ist und um das dreht sich das ganze...der Verkäufer hätte mich über die Nachlackierungen informieren müssen.


    Hätte er nicht...er kann, aber muss nicht. Siehe oben!
    Dies ist gesetzlich nicht genau geregelt.


    Wenn es sich nur um einen Lackschaden handelt der nicht über die Bagatellgrenze von 1000 Euro geht, muss er es nicht erwähnen.

  • Ich denke auch das der Händler ein Nachlackieren von einzelnen Stellen auf Grund von kleinen Kratzern nicht melden muss.


    Aber in oben genannten Fall ist eindeutig Spachtelmasse zum Einsatz gekommen und wie Rafa schon sagte brauch ich zum Nachlackieren keine Spachtelmasse.
    Und ich denke hier ist der springende Punkt der einen möglichen Rechtsstreit beeinflussen könntet.


    Grüße
    Alex

  • Ich denke auch das der Händler ein Nachlackieren von einzelnen Stellen auf Grund von kleinen Kratzern nicht melden muss.


    Aber in oben genannten Fall ist eindeutig Spachtelmasse zum Einsatz gekommen und wie Rafa schon sagte brauch ich zum Nachlackieren keine Spachtelmasse.
    Und ich denke hier ist der springende Punkt der einen möglichen Rechtsstreit beeinflussen könntet.


    Grüße
    Alex


    Jep, recht hast Du.

  • Ich denke auch das der Händler ein Nachlackieren von einzelnen Stellen auf Grund von kleinen Kratzern nicht melden muss.


    Aber in oben genannten Fall ist eindeutig Spachtelmasse zum Einsatz gekommen und wie Rafa schon sagte brauch ich zum Nachlackieren keine Spachtelmasse.
    Und ich denke hier ist der springende Punkt der einen möglichen Rechtsstreit beeinflussen könntet.


    Grüße
    Alex


    Das Autoverkäufer zu ihrem Vorteil alles auslegen ist mir auch klar.Aber da ist noch ein wichtiger Grund bei der ganzen Sache nämlich der,das ich das Auto wahrscheinlich mit der Info,das es an mehreren Stellen nachlackiert wurde erst gar nicht gekauft hätte,weil ich dem Braten nicht getraut hätte.Um dieser Möglichkeit hat mich der Verkäufer durch sein Schweigen gebracht,wie auch für mich einen besseren Preis auszuhandeln.


    Der Autoverkäufer von BMW hat mich heute angerufen und mir mitgeteilt,das sie die Kosten nicht übernehmen,da ich den Schaden bereits behoben habe.Auf der anderen Seite hätte ich von dem ganzen Spachtel ja nichts erfahren,hätte ich den Schaden nicht gleich machen lassen.


    Hätte nie im Leben damit gerechnet,das BMW damit etwas zu tun hat.Naja ab heute hat die Niederlassung wo ich mein Auto gekauft hat einen Kunden weniger.Da hat der Verkäufer schonmal schluckend hingenommen.


    Na mal sehen was der Rechtsschutz zu der ganzen Sache sagt.